Was darf ich jetzt noch?

von Eva Bistrick

(aktualisiert: 26.03., 14:45 Uhr) Nicht durcheinander kommen! Für Bayern und somit für unsere Gemeinden gelten weiterhin die von Ministerpräsident Söder am 20. März kommunizierten Regeln zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung (bis 3. April, 24 Uhr). Daran ändern auch die Regelungen auf Bundesebene nichts. Was darf man noch, was ist verboten? Hier gibt’s die Antworten.

Darf ich weiter einkaufen gehen?

Ja, aber nur alleine bzw. mit Mitgliedern, die in Ihrem Haushalt leben. Besser aber, Sie nehmen nicht die ganze Familie mit zum Einkaufen: Je weniger Menschen im Supermarkt gleichzeitig aufeinandertreffen, desto besser. Wenn Sie es nicht alleine schaffen, weil Sie z. B. gehbehindert oder fortgeschrittenen Alters sind, darf Ihnen jemand beim Einkauf helfen bzw. für Sie einkaufen gehen – zum Beispiel von der Nachbarschaftshilfe https://www.nbh-vaterstetten.de/dienste/einkaufsdienst/ oder auch die Vaterstettener Dirndlschaft. Hier wird geholfen – kontaktlos. Nicht nur ein Einkaufsdienst wird angeboten, sondern auch weitere Hilfestellung wie etwa beim Gassi gehen mit dem Hund oder der Gang zur Apotheke, falls das selbst nicht mehr möglich ist. Wer gerade zuhause bleiben muss und das Angebot nutzen möchte, kann die Dirndlschaft unter 08106/304749 erreichen.

Haben unsere Supermärkte jetzt auch sonntags geöffnet?

Es gelten die regulären Öffnungszeiten – es ist ausreichend Ware für alle da, so dass die Öffnungszeiten aktuell nicht erweitert werden müssen. (Die Mitarbeiter in den Supermärkten haben die Pause auch redlich verdient!) Jedem, der für die Grundversorgung zu sorgen hat, steht es aber natürlich frei, die Öffnungszeiten anzupassen.

Darf ich mein Kind allein zum Bäcker schicken?

Generell sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Kinder so wenig Außenkontakt wie möglich haben.

Dürfen getrennt lebende Erziehungsberechtigte einander die gemeinsamen Kinder übergeben?

Minderjährige zu begleiten und das Sorgerecht wahrzunehmen, ist erlaubt. Kinder können deswegen dem jeweils anderen Elternteil übergeben werden.

Darf ich meine (Jahres-)Beiträge für meinen Sportverein, die Musikschule, die Volkshochschule oder das Fitnessstudio zurückfordern, wenn geschlossen ist?

Grundsätzlich können Mitglieder den Monatsbetrag vom Sportverein während der Schließung zurückverlangen oder gar nicht erst bezahlen. Grundsätzlich gilt: “Mitglieder sind für die Zeit der Schließung von ihrer Beitragspflicht befreit.” Doch das bringt die Vereine, die gemeinnützig sind, schnell in Existenznot. Hier ist Solidarität gefragt, auch weil es um unsere lebendigen Gemeinden geht. Also – unsere Bitte: Wenn Ihnen das irgendwie finanziell möglich ist: Betrachten Sie den Beitrag als Spende.

Darf ich noch Fahrradfahren, joggen oder spazieren gehen?

Ja. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind natürlich erlaubt und gut fürs Gemüt. Allerdings ausschließlich alleine (!) oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand – auch beim Joggen und insbesondere auf engen Gehwegen! Niemand nimmt es ihnen in diesen Zeiten übel, wenn Sie die Straßenseite wechseln.

Darf ich Gassi gehen?

Das ist möglich – allein oder auch mit anderen Haushaltsangehörigen, sofern keine Gruppe gebildet wird. Es ist auch weiterhin erlaubt, als Hilfsleistung mit dem Hund anderer Gassi zu gehen, vorausgesetzt der Abstand zu anderen Menschen beträgt immer mindestens 1,5 m.

Was ist, wenn ich zum Tierarzt muss?

Bitte überlegen Sie vorab, ob “Schönheitsarbeiten” wie Krallen kürzen etc. nicht auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können. Bitte kontaktieren Sie im Einzelfall Ihren Tierarzt vorab telefonisch. In Notfällen ist die Tierklinik Haar (Keferloher Straße 25, Tel. 089/46148510) geöffnet. Hier gelten spezielle Hygienevorschriften.

Darf ich zu meinem Pferd in den Stall?

Bewegungen auf dem eigenen Anwesen bleiben natürlich erlaubt, es gibt keine Hausquarantäne. Liegt der Stall nicht auf dem eigenen Anwesen, darf man zum Tier, um es zu versorgen. Aber auch hier gilt: Die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Darf ich ausreiten?

Ja. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand.

Finden die Rathauskonzerte jetzt noch statt?

Aufgrund der aktuellen Situation bittet die Gemeinde Vaterstetten, sich regelmäßig auf www.vaterstetten.de zu informieren.

Darf ich im Garten grillen?

Der eigene Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden, natürlich auch zum Grillen. Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten u. ä. sind jedoch nicht erlaubt! Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden. Und bei der Unterhaltung z. B. über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.

Dürfen meine Kinder mit Kindern aus anderen Familien zusammen spielen?

Auch wenn die Kinder wegen des Schulausfalls nun die meiste Zeit daheim verbringen, ist das leider nicht möglich. Kontakte zu Menschen außerhalb des eignen Hausstands sollen auf ein Minimum reduziert werden sollen. Dies gilt für alle Altersstufen!

Ich habe einen alten, alleinstehenden Nachbarn. Darf ich für den weiterhin zum Einkaufen gehen?

Der Einkauf von Lebensmitteln ist weiterhin erlaubt. Die Unterstützung von älteren Menschen beim Einkauf ist sogar erbeten! Erlaubt ist auch der Besuch bei Alten, Kranken und Menschen mit Behinderung, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, im privaten Bereich – nicht in Altenheimen und Seniorenresidenzen! Für den Besuch bei älteren Menschen gilt aber generell, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind.

Hat die Tafel geöffnet?

Die Tafel Vaterstetten bleibt erstmal sicherheitshalber geschlossen. Tafelkunden werden aber zwischen 12 und 15 Uhr zuhause mit einem Lebensmittel-Paket beliefert. Sollten Sie kein Paket erhalten, rufen Sie an: 08106/ 36 84 73.

Ist es sinnvoll, meine alten Eltern zu mir ins Haus/in die Wohnung zu holen?

Davon wird dringend abgeraten, da ältere Menschen durch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus besonders gefährdet sind.

Dürfen Handwerker zu mir kommen?

Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Wenn zu Hause ein Notfall vorliegt, z. B. ein Wasserschaden, Heizungsausfall, eine kaputte Toilette, darf ein Handwerker kommen. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Darf meine Putzfrau in die Wohnung  kommen?

Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Trotz dieser Erlaubnis sollten aber andere Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, nur in die Wohnung gelassen werden, wenn dies notwendig ist. Generell gilt: Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Darf ich zur Post gehen und wird die Post weiterhin ausgeliefert?

Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs sind erlaubt. Deshalb sind auch die Postämter geöffnet. Die Post wird weiterhin ausgeliefert. Bitte auf Hygiene achten, am besten einen eigenen Kugelschreiber mitbringen.

Fahren weiterhin Busse, S-Bahnen, U-Bahnen?

Ja! Pflegepersonal oder Polizistinnen und Polizisten, aber auch die Beschäftigten des Einzelhandels sollen zu ihrer Arbeit fahren können. Es gibt bereits Schutzmaßnahmen im ÖPNV. Außerdem sind natürlich die Hygieneregeln einzuhalten – z. B. bitte im Bus immer hinten einsteigen!

Welche Regeln gibt es für Wohngemeinschaften?

Eine WG gilt quasi als Haushaltsgemeinschaft. Vermeiden Sie jedoch soziale und physische Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Wohngemeinschaft, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Wie funktioniert die Müllentsorgung während der Ausgangsbeschränkung?

Die Müllabfuhr ist weiterhin in Betrieb. Nachdem die Wertstoffhöfe vorübergehend geschlossen waren, hat Haar seine Hof bereits wieder geöffnet und am Samstag (28.03.) wird auch der Wertstoffhof in Vaterstetten wieder betrieben, es werden aber keine gebührenpflichten Wertstoffe angenommen. Zudem wird der Zugang über einen Kollegen vor dem Wertstoffhof so geregelt, dass sich nur eine vertretbare Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern auf dem Wertstoffhof befindet.
Der Wertstoffhof Parsdorf bleibt weiterhin geschlossen!
Reststoffe wie Bauschutt und Sperrmüll, die viele Bürger gerne einliefern würden, werden auch weiterhin nicht angenommen. Alle anderen Dinge (mit Ausnahme des Elektroschrotts) könnten von den Bürgern auch an den Wertstoffinseln entsorgt werden.
Die häufig diskutierte Frage, warum im Landkreis München Bauschutt usw. abgeliefert werden können, ist relativ einfach beantwortet: Im Landkreis München ist Bauschutt und Sperrmüll kostenfrei, die Gebühren sind dort in die normalen Gebühren einkalkuliert. Das ist in Vaterstetten anders: In Vaterstetten zahlt jeder Verursacher nach Aufwand. Dafür haben Müllsparer mit dem Wertmarkensystem deutlich weniger als Bürger im Landkreis München für ihre Tonne zu zahlen.
In der aktuellen Lage hält es das Rathaus für vertretbar, den gemeindlichen Mitarbeitern zu nahen Kontakt zu den Besuchern des Wertstoffhofes dadurch zu ersparen, dass keine Zahlungsvorgänge abgewickelt werden müssen.

Allerdings machen die Auswirkungen der Corona-Krise auch vor Entsorgungsunternehmen nicht halt. Das Rathaus appelliert daher an die Bürger, zur Zeit nur wirklich notwendige Abfälle an den Containerplätzen zu entsorgen. Es ist teilweise nicht mehr gewährleistet, dass alle Container im gewohnten Rhythmus geleert werden können. Es sollen auch keine Abfälle neben die Container gestellt werden. Papier, Glas, Altkleider, Leichtverpackungen und auch Gartenabfälle sollen bei vollen Containern wieder mit nach Hause genommen und vorerst dort gelagert werden.

Die Gartenabfallsammlung ab kommenden Wochenende (30.03.) wird statt finden. Auch hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Möglicherweise werden die Gartenabfälle an mehreren Tagen abgeholt.

Bis auf Weiteres dürfen anstatt der Windelsäcke auch durchsichtige Abfallsäcke (bis ca. 35 Liter gibt es z. B. im Drogeriemarkt käuflich zu erwerben) neben die Abfalltonnen gestellt werden. Diese Abfallsäcke dürfen natürlich nur mit Windeln befüllt sein und keinerlei andere Abfallstoffe enthalten. Es soll zudem darauf geachtet werden, dass diese Säcke nicht zu voll befüllt sind, da diese ggf. unter dem Gewicht reißen könnten.

Endlich Zeit zum Entrümpeln. Darf ich zum Wertstoffhof fahren?

Die Wertstoffhöfe in Parsdorf, Vaterstetten, Harthausen und Neukeferloh sind bis auf weiteres geschlossen. Vor den Wertstoffhöfen Parsdorf und Vaterstetten wurden Container für Grünabfälle sowie Papier und Pappe zur Verfügung gestellt, außerdem stehen die regulären Entsorgungsinseln innerhalb der Gemeinden weiterhin zur Verfügung. Dennoch sollte jeder überdenken, ob Gartenabfälle sowie Verpackungen nicht auf dem eigenen Grundstück zwischengelagert werden können, um unnötige Sozialkontakte zu vermeiden.Weiterhin werden am Rathaus keine Windelsäcke, Gartenabfallsäcke, Kompostsäcke sowie Hausmüllsäcke ausgegeben.

***NEU*** Der Wertstoffhof der Gemeinde Haar hat wieder geöffnet. Ab sofort können Haarer Bürger am Montag, Mittwoch und Freitag dort wieder ihren Müll entsorgen, jeweils von 15 bis 18 Uhr. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur maximal zehn Fahrzeuge auf einmal in den Hof fahren. Ausweiskontrollen sind leider notwendig.
Auch die angekündigte Gartenabfallsammlung wird stattfinden. Die kompostierbaren 120-Liter-Säcke für kleinere Gartenabfälle erhalten Sie am Wertstoffhof sowie im Rathaus. Die Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse reichen die Tüten durchs Fenster.
Das Gartenabfall-Mobil ist ab 30. März unterwegs. Die gebündelten Gartenabfälle und Säcke müssen bis spätestens 7.00 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereit liegen. Die Abholung der Gartenabfälle selbst kann bis zu vier Tage in Anspruch nehmen.

Darf ich Altglas bzw. Kunststoffmüll zum Wertstoffcontainer bringen?

Altglas bzw. Kunststoffabfälle in üblichen Mengen können zum Container gebracht werden. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand und überdenken Sie, ob Gartenabfälle sowie Verpackungen nicht auf dem eigenen Grundstück zwischengelagert werden können, um unnötige Sozialkontakte zu vermeiden.

Kann ich Behördengänge erledigen?

Sowohl die Gemeindeverwaltung Vaterstetten als auch Grasbrunn sind für den Parteiverkehr geschlossen, jedoch telefonisch erreichbar.

Informationen für Vaterstetten:

Telefonnummer Gemeinde Vaterstetten: 08106/3830. Bitte informieren Sie sich auf www.vaterstetten.de, viele Angelegenheiten lassen sich mittlerweile auch online erledigen und sind nur ein paar Klicks entfernt.

Es werden bis auf weiteres  keine Windelsäcke, Gartenabfallsäcke, Kompostsäcke sowie Hausmüllsäcke ausgegeben.

Die Schließung beinhaltet neben dem Rathaus (Notare Griebel und Dr. Baumhof halten ebenfalls keine Amtstage im Rathaus Vaterstetten ab) alle Wertstoffhöfe, auch sämtliche Schulen, Turnhallen, Sport- und Spielplätze, das Schwimmbad sowie unsere Gemeindebücherei, die VHS und die Musikschule.

Des Weiteren sind alle Veranstaltungen der Gemeinde Vaterstetten sind bis einschließlich 19.04.2020 abgesagt. Gekaufte Tickets für Veranstaltungen der Gemeinde Vaterstetten werden selbstverständlich zurückerstattet.

Informationen für Grasbrunn:

In dringenden Fällen sind die Gemeindeverwaltung und das Bürgerbüro telefonisch unter 089/461002-0 oder per Mail info@grasbrunn.de zu erreichen.

Zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur gibt es für Eltern, die in der Gesundheitsversorgung und in der Pflege sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und berufsmäßig bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz arbeiten, einen Notdienst für die Betreuung der Kinder.

Bis auf Weiteres sind auch der Bauhof, die Wertstoffhöfe, die Bücherei und das Kulturcafe sowie die Schulturnhalle und den Sportplatz für sportliche Veranstaltungen jeder Art und alle Spielplätze geschlossen. Ebenso sind alle gemeindlichen Veranstaltungen vorerst abgesagt. Auch die örtlichen Vereine und Organisationen haben ihre Veranstaltungen, Unterrichts- und Trainingsbetrieb ausgesetzt und die Jugendtreffs bleiben ebenfalls geschlossen.

Die Rückgabefristen von Medien in der Bücherei werden bis zum Ende der Schließung ausgesetzt.

Gemeinsam mit den Nachbargemeinden Hohenbrunn und Putzbrunn wurde eine Corona-Teststation als „Drive-In-Station“ errichtet. Sie befindet sich auf dem Gelände des Hohenbrunner Bauhofs in der Eduard-Buchner-Str. 5 in 85662 Hohenbrunn. Aufgrund beschränkter Laborkapazitäten und den Empfehlungen des Robert-Koch-­Instituts folgend, ist eine Testung ausschließlich auf ärztlicher Anordnung vorgesehen. Nach Information durch die Hausärzte vereinbart das Rathaus mit den Betroffenen die Testtermine.

Darf ich in die Kirche?

Gottesdienste finden nicht statt. Die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis sind möglich. Grundsätzlich haben die Kirchen aber geöffnet.

Kann ich meine Eltern besuchen fahren?

Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Daher ist ein Besuch bei den Eltern nur dann angezeigt, wenn sie unterstützungsbedingt sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkauf angewiesen sind. Verzichten Sie bitte auf „Kaffeekränzchen“ und nutzen Sie lieber das Telefon oder Skype, um in Kontakt zu bleiben.

Darf ich zu Freunden nach Hause?

Nein. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.  Man darf auch keine Freunde zu sich einladen oder sich gemeinsam zum Sport verabreden.

Darf ich mich im Freien mit 2 bis 3 Freunden treffen, wenn wir Abstand halten?

Nein, das ist leider derzeit nicht möglich. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung.

Muss ich zur Arbeit?

Die Frage, ob man zur Arbeit muss, ist individuell mit dem Arbeitgeber zu klären. Die Arbeitgeber sind aber aufgefordert, den Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m auch bei der Arbeit sicherzustellen. Heimarbeit, z.B. im elektronischen Home-Office, sollte ermöglicht werden, wo immer das in Betracht kommt.

Wie weise ich mich auf dem Weg in die Arbeit aus?

Der triftige Grund ist bei Kontrollen glaubhaft zu machen. Eine spezieller Passierschein ist nicht verpflichtend. Im Falle einer Kontrolle genügt es, z.B. durch einen schon vorhandenen Dienstausweis, einen Hausausweis, eine Schlüsselkarte des Arbeitgebers etc. oder durch ein sonstiges Schriftstück, das ggfl. der Arbeitgeber formlos zur Verfügung stellt, den Weg zur Arbeit glaubhaft zu machen. Es werden keine behördlichen Formulare vorgeschrieben.

Wie wird das Verbot durchgesetzt?

Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren – und tut das auch. Passierscheine sind allerdings nicht verpflichtend vorgesehen. Die triftigen Gründe, die zum Verlassen der Wohnung berechtigten, sind bei Kontrollen glaubhaft zu machen, z. B. durch einen Dienstausweis auf dem Weg zur Arbeit oder durch ein Rezept auf dem Weg zur Apotheke.

Was passiert bei Verstößen?

Es drohen hohe Bußgelder bis zu 25.000 €.

Kann ich bei einem Verstoß auch verhaftet werden?

Ja. Nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes können bei einem vorsätzlichen Verstoß bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden, wenn dadurch jemand z. B. angesteckt wird.

Gibt es Regeln für „Ausflüge ins Grüne“?

Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Bedenken Sie auch, dass an beliebten Ausflugszielen, z. B. Seen oder Parks, dieser Abstand möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Von Ausflügen an beliebte Orte wird daher dringend abgeraten.

Darf ich jemanden zum Flughafen/Bahnhof fahren, der auf dem Weg zu einem beruflichen Termin ist? Darf ich meinen Angehörigen, der aus dem Urlaub kommt, vom Flughafen/Bahnhof abholen?

Eine Person, die mit Ihnen in Ihrem Haushalt lebt, dürfen Sie mit dem Auto zum Flughafen bringen oder abholen. Andere Personen, die nicht mit im eigenen Hausstand leben, sollten nicht gebracht oder abgeholt werden, es sei denn die Person benötigt Unterstützung. Bitte informieren Sie sich vorab bei der Fluglinie bzw. bei der Deutschen Bahn im Internet auf www.bahn.de/aktuell und www.bahn.de/corona über den aktuellen Stand der Verbindung.

Darf ich mein Auto noch zum Inspektions- oder TÜV-Termin in die KFZ-Werkstatt bringen?

Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, aufgrund dessen Sie die Wohnung verlassen können. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Bitte informieren Sie sich bei TÜV-Terminen vorab telefonisch oder per E-Mail über etwaige Änderung in den Öffnungszeiten.

Die Kfz-Zulassungsbehörde Ebersberg ist ab sofort bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen geschlossen. Termine werden nur noch für besondere Fälle vergeben. Dazu gehören existenzielle Notlagen sowie die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der systemrelevanten Infrastruktur. Für diese Fälle können Termine per Telefon (08092/823-341) oder E-Mail (zulassung@lra-ebe.de) vereinbart werden. Allgemeine Fragen bezüglich der Kfz-Zulassung sind weiterhin unter 08092/823-341 möglich.

Alle bereits reservierten Online-Termine bis einschließlich 03.04.2020 können leider nicht durchgeführt werden.

Ist die Betreuung von minderjährigen Kindern durch Freunde, Familienmitglieder oder eine andere Mutter im Wechsel noch möglich? Und wie sieht es mit den Bring- und Abholfahrten aus?

Kinder sollten nicht von Personen betreut werden, die nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind, erst Recht nicht im Wechsel. Eine Betreuung von minderjährigen Kindern durch Dritte aus triftigem Grund, insbesondere zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit, ist jedoch möglich. Die Kinder sollten auch nicht gemeinsam im Garten spielen und dürfen sich auch nicht für Spielenachmittage treffen. Auch Großeltern sollten die Kinder nicht beaufsichtigen, denn für den Besuch mit älteren Menschen gilt ganz besonders, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind. Für Kinder bestimmter Personengruppen ist eine Notfallbetreuung eingerichtet: Nähere Informationen auf www.km.bayern.de.

Sind Fahrten zum Zweitwohnsitz untersagt?

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, dazu gehört z. B. die Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder der Lebensmitteleinkauf oder Arztbesuche. Bloße Fahrten zum Zweiwohnsitz ohne triftigen Grund sollten nicht stattfinden.

Sind Fahrten zur eigenen privaten Baustelle und notwendige Arbeiten bzw. die Bauabnahme erlaubt?

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, dazu gehört z. B. die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, der Lebensmitteleinkauf oder Arztbesuche. Bitte überlegen Sie daher, ob die Fahrt zur Baustelle jetzt zwingend notwendig ist oder auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen z. B. mit der Bauleitung auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten unbedingt eingehalten werden. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Kann ich standesamtlich heiraten?

Unsere Rathäuser sind für den Publikumsverkehr geschlossen, daher sind Eheschließungen aktuell nicht möglich.

Darf ich meinen Partner / Geschwister/ Freund, der/die nach einem Skiunfall im Krankenhaus liegt, besuchen?

Nein. Der Besuch von Krankenhäusern ist untersagt. Ausgenommen sind nur Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige, z. B. ein Besuch des Vaters bei seinem neugeborenen Kind oder der Mutter beim minderjährigen Sohn, sowie Besuche von Palliativstationen und Hospizen. Andere Personen, die im Krankenhaus liegen, dürfen nicht besucht werden.

Darf ich zum Friedhof gehen, auch wenn ich dorthin zunächst mit dem Auto fahren muss?

Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet sowie die Fahrt dorthin ist gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung.

Was gilt für die Stichwahlen zur Kommunalwahl am 29. März 2020?

Die anstehenden Stichwahlen werden ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Sie erhalten die Wahlunterlagen automatisch in den nächsten Tagen nach Hause zugesendet. Dafür braucht es diesmal keine Antragsstellung. Nach Ausfüllen der Wahlunterlagen ist der Einwurf im Briefkasten unter Beachtung der Postlaufzeiten oder die persönliche Abgabe der Wahlunterlagen im Rathaus, am besten dort im Rathauspostkasten, möglich.