Verordnung tritt in Kraft

von Catrin Guntersdorfer

Das Landratsamt München hat jetzt ein Alkoholverbot an 22 Plätzen in fünf Gemeinden im Landkreis erlassen, um so die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verhindern. Auch an einigen Stellen in Neukeferloh, Grasbrunn und Haar greift die Verordnung. Die Allgemeinverfügung gilt ab heute Nachmittag (29.01.) 15.00 Uhr.Ziel dieser Maßnahme ist es, Menschenansammlungen zu vermeiden, um so die Corona-Infektionsrate zu senken. Die Verordnung besagt, dass der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freien Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt ist. Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt und kommt damit der Verpflichtung der Bayerischen Staatsregierung nach. “Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen beschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021”, heißt es auf der Internetseite des Landratsamtes. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das bayernweite Alkoholverbot aufgehoben hatte, hat der Freistaat in der aktuellen Fassung seiner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun die Kommunen verpflichtet, örtliche Alkoholkonsumverbote auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte auszusprechen.

So gilt das Alkoholkonsumverbot vorerst auf folgenden Plätzen:

Grasbrunn:

Alter Sportplatz, Harthauser Weg
Dorfmitte, St.-Ulrich-Platz
Sportanlage, Am Sportpark
(OT Harthausen), Dorfmitte, Hauptstraße
(OT Harthausen), Spiel- und Bolzplatz, Wolfersberger Straße
(OT Neukeferloh), Biotop, Am Weichselgarten
(OT Neukeferloh), Spiel- und Bolzplatz Technopark
(OT Neukeferloh), Unterführung, Gartenstraße
(OT Neukeferloh), Unterführung, Waldbrunner Straße
(OT Neukeferloh), Waldspielplatz, Alter Postweg
(OT Neukeferloh), Wilhelm-Dresel-Park, Grünlandstraße

Haar:

Am See
Bahnhofplatz
Leibstraße

“Die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten kann erheblich dazu beitragen, Infektionsrisiken zu verringern, da durch die damit verbundene Kontaktbeschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird”, teilt das Landratsamt mit. Die Auswahlkriterien der Orte begründet das Amt mit deren Attraktivität bei geschlossenen gastronomischen Einrichtungen hier Partys  zu feiern. “Unter Alkoholeinfluss wird die Steuerung des eigenen Verhaltens unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umwelt beeinträchtigt, so dass mit zunehmendem Alkoholkonsum mit einem Verhalten zu rechnen ist, welches das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit nicht mehr zuverlässig erwarten lässt”, so das Amt auf seiner Homepage.