Rückwirkender Fehler

von Markus Bistrick

Wie berichtet bekommt Parsdorf eine Spielhalle, weil das Verwaltungsgericht den Einwänden des Gemeinderats nicht folgen konnte. Trotzdem behaupten zwei SPD-Gemeinderäte, dass die Spielhalle, vermeidbar gewesen wäre. Vaterstettens Bürgermeister Georg Reitsberger nennt den Vorstoß “leicht populistisch”, die CSU-Fraktion spricht von dem “Versuch einer Profilierung mit Bruchladung”. Die Spiele sind eröffnet.

“An ihren Taten soll man Politiker messen, nicht an ihren Worten“, heißt es in einer Mitteilung der Vaterstettener CSU-Fraktion von heute (15.05.), die sich auf die Äußerung der beiden SPD-Gemeinderäte Maria Wirnitzer und Sepp Mittermeier bezieht. Beide hatten jüngst behauptet: „Wenn es nach ihnen gegangen wäre, wäre die Spielhalle in Parsdorf vermeidbar gewesen.” CSU-Fraktionschef Michael Niebler dazu wörtlich: “Wenn sich jetzt zwei Gemeinderäte über den Rest des Gemeinderats erheben, indem sie suggerieren, sie hätten es besser gewusst, ist das nicht fair.” Zuvor hatte sich bereits Rathauschef Georg Reitsberger zu dem Vorstoß der SPD geäußert: “Die SPD behauptet, ein Beschluss des Gemeinderates auf Änderung des Bebauungsplanes sei nicht umgesetzt worden. Dabei habe sie”, so Reitsberger, “anscheinend übersehen, dass sie selbst an der Aufhebung dieses Gemeinderatsbeschlusses mitgewirkt habe.” Rückblick:

Am 16. Dezember 2010 wurde erstmals ein Antrag auf Nutzungsänderung von Bürofläche in eine Glücksspielhalle gestellt. Daraufhin hat die Gemeinde Vaterstetten eine Veränderungssperre erlassen und die Änderung des zugrundeliegenden Bebauungsplanes angekündigt. Es kam zu einem Rechtsstreit, bei dem der Antragsteller schließlich – am 30. September 2011 – „die Hauptsache für erledigt erklärt hat“. Damit war der Bauantrag vom 16. Dezember 2010 hinfällig. Der Grundstücks- und Bauausschuss beschloss am 15. Januar 2013 einstimmig, also auch mit den Stimmen der SPD, die Veränderungssperre aufzuheben und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechende Satzung außer Kraft zu setzen. Ihr eigenes Abstimmungsverhalten haben die beiden SPD Gemeinderäte Maria Wirnitzer und Sepp Mittermeier offenbar peinlicherweise vergessen, so CSU-Fraktionschef Michael Niebler in einer Presseerklärung.

Am 12. Dezember 2013 wurde erneut ein Antrag auf Errichtung einer Spielhalle mit einer Größe von knapp 100 Quadratmetern gestellt. Der Bauausschuss hat am 22. Juli 2014 diesen Antrag einstimmig abgelehnt. Ein Antrag auf ein Wiedereinsetzen der Veränderungssperre für die verbleibende Restlaufzeit wurde nicht gestellt, auch nicht von der SPD. „Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in Sachen Spielhalle stets einstimmig beschlossen, und zwar dagegen”, so Niebler in seiner Erklärung.

Eine „Negativplanung“ der Gemeinde, die Vergnügungsstätten, zu denen auch die Spielhallen  gehören, komplett ausschließt, ist juristisch nicht durchsetzbar und erfordert eine umfassende Bestandsanalyse, heißt es aus dem Rathaus. Zuvor war in der mündlichen Verhandlung vor Ort  das Gewerbegebiet am Posthalterring als nicht hochwertig eingestuft worden. Damit widersprach das Münchner Verwaltungsgericht Argumentation der Gemeinde.

Vaterstettens Erster Bürgermeister Georg Reitsberger stellt daher klar: „Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, der nicht umgesetzt worden ist. Und es gab auch keinen Antrag der SPD in dieser Sache. Ob eine Änderung des Bebauungsplanes die Spielhalle hätte verhindern können, ist angesichts der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema leider sehr unwahrscheinlich.“ Und Michael Niebler (CSU) lässt wissen: “Spielhallen sind im Gewerbegebiet – leider – prinzipiell zulässig. Man kann sie nicht willkürlich ausschließen. Die Gemeinde hat seit Dezember 2010 alles versucht, die Spielhalle zu verhindern. Sie ist damit vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Das ist bedauerlich, muss aber in einem Rechtsstaat anerkannt werden.”

Und was sagt die SPD, die mit ihrer Pressemeldung für “Irritationen” im Gemeinderat gesorgt hatte? „Es ist richtig, dass wir der Aufhebung der Veränderungssperre zugestimmt haben weil im Beschlussvorschlag stand: Wenn eine Baugenehmigung eingereicht wird, die den Planungsabsichten der Gemeinde widerspricht, kann die Veränderungssperre für die Restdauer der Laufzeit wieder in Kraft gesetzt werden.“ SPD-Sprecher Sepp Mittermeier gibt zu, dass es rückwirkend ein Fehler war, im Aufhebungsbeschluss zur Veränderungssperre nicht darauf zu drängen den genannten Passus in den Beschluss mit auf zunehmen.