Radler im Fokus

von Markus Bistrick

Nach den Rasern beim Blitzmarathon, gilt der Fokus nun dem Radlverkehr. Bayernweit findet am heutigen Mittwoch (5.5.) von 6 bis 24 Uhr der Aktionstag „sicher.mobil.leben – Radfahrer im Blick“ statt. Für das Polizeipräsidium Oberbayern Nord ist dies auch der Auftakt, den ganzen Mai über gezielt Verkehrskontrollen durchzuführen und dabei schwerpunktmäßig ein Augenmerk auf „ungeschützte Verkehrsteilnehmer“ zu richten. Denn: Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern sind im vergangenen Jahr stark angestiegen.

Gezielte Schwerpunktkontrollen werden dabei zum einen an Unfallgefahren- oder Unfallschwerpunkten, zum anderen dort wo erfahrungsgemäß viele Radler unterwegs sind, wie an den klassischen Ausflugsorten, durchgeführt. Dabei stehen nicht nur Verkehrsteilnehmer im Focus, die durch falsches Verhalten für die Radler gefährlich sein können, sondern auch die Fahrradfahrer selbst. Ziel der Schwerpunktkontrollen ist es, möglichst viele Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren.

Hierzu kontrollieren die Polizeidienststellen heute (5.5.) schwerpunktmäßig im Zeitraum von 6 bis 24 Uhr Radfahrende und gleichermaßen motorisierte Verkehrsteilnehmende unter dem Gesichtspunkt folgender Kernbotschaften:

Sichtbarkeit – Nimm mich wahr! Eine gute Erkennbarkeit von Radfahrenden ist elementar für die Vermeidung von Gefahrensituationen. Bekleidung und Beleuchtungseinrichtungen sollten darauf ausgelegt sein.

Rotlichtfahrten – Die rote Ampel gilt für alle! Die rote Ampel gilt für alle! und / oder Bei Rot gilt Stopp! – Ein Zusammenstoß bei roter Ampel kann lebensgefährlich sein, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Das gilt auch bei eigener Rotlichtmissachtung.

Ablenkung – Fokus auf den Verkehr! Ob im Kraftfahrzeug, auf dem Fahrrad oder zu Fuß: Im Straßenverkehr werden alle Sinne benötigt. Jede Ablenkung erhöht das Unfallrisiko.

Alkohol und Drogen – Mit klarem Kopf auf Spur! Nicht nur auf dem Fahrrad ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr ein klarer Kopf gefragt. Alkohol und sonstige Drogen sind damit nicht vereinbar.

Fahrradschutzstreifen – Schutzzonen achten! Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Ausweichen auf den Schutzstreifen ist erlaubt, wenn Radfahrende nicht gefährdet werden können.

Vorsicht beim Abbiegen – Vorsicht beim Richtungswechsel!

Parität – Gleiches Recht für alle!

Parkverbote – Behinderungen vermeiden!

Abstand beim Überholen – Überholen nur mit Abstand!