Neukeferloher Elternbeirat stellt sich vor

von Markus Bistrick

An der Grundschule in Neukeferloh gibt es einen neuen Elternbeirat für das Schuljahr 2013/2014. An der Spitze steht Markus Idstein aus Grasbrunn. Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind sogar gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. 

 

Elternbeirat Grundschule 2013_2014
(stehend v.l.n.r.): Nicole Mackedanz, Nathalie Konetzko, Britta Steinberg, Irene Hanss, Katrin Herzberger, Markus Idstein (Vorsitzender), (vorne v.l.n.r.) Angela Holland, Barbara Heidarzadeh (stellv. Vors.), Natascha Bauer (Kasse).

 

Die wichtigsten Fragen zum Elternbeirat.

Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.

 

Kann der Elternbeirat überhaupt etwas erreichen?

Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen. Schulordnungen gibt es im Buchhandel, wenn Sie sie nicht in der Schule ohnehin bekommen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.

 

Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?

Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Volksschulen, zwei Jahre an Gymnasien und Realschulen. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.

 

Weitere Infos zur Grundschule in Neukeferloh auch unter: www.schule-neukeferloh.de