Keine Freizeitaktivitäten & Spazierfahrten

von Eva Bistrick

Uns erwartet ein frühlingshaftes Wochenende. Vor diesem Hintergrund weist das Polizeipräsidium Oberbayern Nord aktuell darauf hin, dass den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen unbedingt Folge zu leisten ist.

Unter anderem wird dazu angehalten, die Wohnung nur zu verlassen, wenn triftige Gründe vorliegen. Reine Ausflugsfahrten mit dem Motorrad oder dem Cabriolet sind nicht erlaubt. Gruppenbildungen bei Picknicks im Park oder ein längeres Verweilen auf Parkbänken verstoßen gegen die Vorschrift.

Bei allem Verständnis, in den bevorstehenden Ostertagen die Freizeit zu nutzen und soziale Kontakte zu pflegen, appelliert die Polizei an die Solidarität und das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, eigene Interessen zu Gunsten des Allgemeinwohls zurückzustellen.

Auch vor dem Hintergrund, keine extra freigemachten Kapazitäten in den Krankenhäusern durch vermeidbare Verletzungen bei Verkehrsunfällen zu belegen, bittet die Polizei, Spazierfahrten unbedingt zu unterlassen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt kontrolliert und Zuwiderhandlungen konsequent anzeigt werden.

Viele Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können unter dem Link

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

abgerufen werden.

 

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