Ein Recht auf Rosi?

von Eva Bistrick

MEINUNG Manchmal verraten die Debatten, die eine Gesellschaft führt, unfreiwillig viel. Bei der diesjährigen Bergkirchweih Ende Mai hatte die Gleichstellungsstelle der Stadt Erlangen Festwirte und Musiker im Vorfeld der Veranstaltung gebeten, auf eine Reihe von Stimmungshits zu verzichten – darunter „Layla“, „Joana“, mehrere Songs von Mickie Krause und auch „Skandal im Sperrbezirk“. Die Stadt sprach von einer Empfehlung zur Sensibilisierung, Kritiker von einem übergriffigen Eingriff in die Festkultur. Plötzlich wurde bundesweit darüber diskutiert, welche Lieder auf einem Volksfest gespielt werden dürfen.

Bei uns beginnt diesen Donnerstag die Volksfestzeit (Vaterstetten: 11. bis 16. Juni, Haar: 18. bis 22. Juni). Scheinbar vertraut man darauf, dass Wirte und Bands selbst wissen, welche Lieder ins Zelt gehören. Auf unsere Nachfrage im Vaterstettener Rathaus schmunzelt Bürgermeisterin Maria Wirnitzer (SPD) und fragt, ob wir eine ernst gemeinte Antwort erwarten. (Wir müssen zugegebenermaßen auch lachen.) Auch Haars Bürgermeister Andreas Bukowski (CSU) teilt uns mit: „Für uns in Haar spielt die ‚Erlanger Liste‘ keine Rolle. Insofern wäre es tatsächlich ein Skandal wider die gute Stimmung, das Lied nicht zu spielen.“

„Skandal im Sperrbezirk“ von der Spider Murphy Gang gehörte in Bayern jahrzehntelang zum kulturellen Grundrauschen. Ein Lied, das man auf Volksfesten oder Partys mitgröhlte, ohne groß über den Text nachzudenken. Es war ein Stück Popkultur, ein Stück Bayern, ein Stück gemeinsamer Erinnerung an eine Zeit, in der das Laster sehr wohl eine Chance hatte.

Ich bin Jahrgang 1980. Und habe als junge Frau auf die Frage nach meiner Telefonnummer manchmal mit „32 16 8“ geantwortet. Die Älteren werden schmunzeln. Die Jüngeren werden den Witz vermutlich gar nicht mehr verstehen.

Natürlich dürfen und sollen wir heute anders über Rollenbilder, Sprache und gesellschaftliche Entwicklungen diskutieren als noch vor 40 Jahren. Niemand muss jeden Text unkritisch feiern. Aber müssen wir deshalb ein Lied verbannen, das nicht den moralischen Maßstäben des Jahres 2026 entspricht?

Volksfeste waren immer Orte, an denen Menschen zusammenkommen, feiern, singen und meist ordentlich über die Stränge schlagen. Sie sind keine Seminarräume. Aber sie sind auch keine rechtsfreien Räume. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich die Debatte.

Meine Meinung: Eine offene Gesellschaft sollte mehr aushalten als alte Refrains. Kultur verschwindet nicht dadurch, dass man sie nicht mehr spielt. Aber sie wird ärmer, wenn sie nur noch danach bewertet wird, ob sie den Zeitgeist besteht. Die eigentliche Stärke einer offenen Gesellschaft zeigt sich nicht darin, problematische Texte verschwinden zu lassen – sondern darin, sie einordnen zu können. Sie und ich wissen, dass ein Lied aus einer anderen Zeit stammt – und wir dürfen trotzdem dazu tanzen. Und ganz ehrlich: Wenn auf einem bayerischen Volksfest irgendwann niemand mehr weiß, warum bei der Zahl „32 16 8“ ein ganzes Festzelt aus vollem Halse mitgröhlt, dann geht vielleicht mehr verloren als nur ein Lied. Rosi wäre dann wohl endgültig aus dem Telefonbuch gestrichen.

Was meinen Sie dazu? Schreiben Sie uns an eva(at)b304.de!