Pünktlich zum Ferienende wurde mit der Sanierung der B304 begonnen. Ein Verkehrschaos mit Ansage, vor allem in den frühen Abendstunden stauen sich die Autos ab dem Veilchenweg über den Luitpoldring bis zur Kreuzung an der Möschenfelder Straße. Denn viele Autofahrer nutzen nicht die offiziell ausgeschriebene Umleitung, sondern schlängeln sich durch das Wohngebiet. „Hier geht´s zu wie am Stachus“, berichtet eine Anwohnerin.
Der Polizeiinspektion Poing ist das Problem bereits bekannt: „Wir haben schon einige Beschwerdeanrufe bekommen und werden jetzt verstärkt dort kontrollieren und gegebenenfalls auch Bußgelder verlangen, da die Durchfahrt über den Veilchenweg nur für Anlieger erlaubt ist.“ Das Staatliche Bauamt Rosenheim, zuständig für die Umleitung, versichert, dass gerade der erste Streckenabschnitt zwischen der Kreuzung am Technopark und dem Orterer Getränkemarkt möglichst schnell wieder frei gegeben werden soll.
Grund für die Sperrung der B304 zwischen 19 und 6 Uhr ist eine Fahrbahnsanierung, die voraussichtlich noch bis Mitte Oktober dauern wird. In Bauphase 2 ist dann der Streckenabschnitt nach der Einmündung Wankstraße in Baldham bis zur Auffahrt Zorneding dran. Hier wird die nächtliche Sperrung wohl erst ab dem 28. Oktober aufgehoben.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wird auf der gesamten Länge die Fahrbahn herausgefräst und eine neue Alphaltdeckschicht eingebaut. Während des Zeitraums der nächtlichen Vollsperrung muss der Verkehr in beiden Richtungen großräumig umgeleitet werden. Die Umleitungsstrecke verläuft in Fahrtrichtung Wasserburg am Inn noch vor der Anschlussstelle Haar der A 99 über die B 471 Richtung Putzbrunn, die St 2079 Richtung Oberpframmern und die St 2081 Richtung Zorneding. In der Gegenrichtung nach München verläuft die Umleitung ab Zorneding West über die St 2081 Richtung Wolfesing, die EBE 04 Richtung Feldkirchen und die M1 und B 471 nach Haar. Während der Bauzeit sind die unmittelbar an der B 304 liegenden Radwege nur eingeschränkt nutzbar. Die Verkehrsführung wurde in Zusammenarbeit mit den Landratsämtern der Landkreise München und Ebersberg, der Polizei sowie weiteren gemeindlichen Behörden abgestimmt.