Was gilt jetzt im Landkreis?

von Catrin Guntersdorfer

Auch wenn der Lockdown in Bayern bis Ende des Monats verlängert wurde, gibt es ab heute (08.März) in Teilbereichen doch Lockerungen – es soll wieder einiges möglich und erlaubt sein, worauf wir monatelang verzichten mussten. Vorausgesetzt der Inzidenzwert bleibt weiter unter 50, wie es in den vergangenen Tagen in den Landkreisen Ebersberg und München der Fall war.Nachdem Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs vergangene Woche beschlossen hatten, den Lockdown zu verlängern, aber in manchen Punkten zu lockern, zog auch das bayerische Kabinett nach. Ministerpräsident Markus Söder gab vergangenen Donnerstag (04.März) bekannt, wie genau die Lockerungen in Bayern auszusehen haben. Die Öffnungen sollen in Stufen passieren und werden größtenteils vom Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises abhängig gemacht. Für die Lockerungen sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts vom Sonntag maßgebend.

So gilt in den Landkreisen Ebersberg und München ab heute Folgendes:

Einzelhandel: Der Einzelhandel darf wieder öffnen. Kunden dürfen ohne vorherige Anmeldung kommen. Die maximale Kundenanzahl ist jedoch auf einen Kunden je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und bei einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter auf einen Kunden je 20 Quadratmeter begrenzt.

Private Kontakte: Bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Höchstzahl nicht berücksichtigt.

Schulen: In die Schule gehen dürfen wieder alle Grundschulkinder, die meisten Kinder und Jugendlichen an den Förderzentren sowie alle Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen. Jedoch ist reiner Präsenzunterricht nur dann möglich, wenn im Klassenzimmer der Mindestabstand eingehalten werden kann, sonst gibt es Wechselunterricht.

Sport: Kontaktfreie Sportarten dürfen draußen jetzt wieder in kleinen Gruppen ausgeübt werden, auch auf Außensportanlagen. Die Gruppengröße ist jedoch auf maximal zehn Leute begrenzt.

Kultur: Museen, Galerien, botanische Gärten, Zoos und Gedenkstätten dürfen wieder eröffnen.

Jedoch gibt es für alle Lockerungen eine “Notbremse”:  Steigt der 7-Tage-Inzidenzwert “maßgeblich” über den Schwellenwert von 50, gelten die Corona-Regeln für Gebiete mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100.

Dann darf der Einzelhandel wieder nur noch Termine zum Shopping (“Click&Collect “) anbieten und es darf sich im Laden nur ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter aufhalten. Die Termine müssen im Voraus gebucht werden und die Kontaktnachverfolgung muss möglich sein.

Museen, Galerien, botanische Gärten, Zoos und Gedenkstätten dürfen weiter geöffnet bleiben, Besucher müssen jedoch auch hier Tickets vorab buchen. Die Kontaktnachverfolgung muss ebenfalls möglich sein.

Und es ist wieder nur Einzelsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien erlaubt – auch auf Außensportanlagen. Für Kinder bis 14 Jahren ist Sport in Gruppen mit bis zu 20 Kindern erlaubt, jedoch auch nur im Freien oder auf Außensportanlagen.

Steigt der Inzidenzwert über 100, treten wieder die bisherigen Maßnahmen in Kraft, das heißt: Geschäfte müssen wieder schließen, es gilt eine nächtliche Ausgangssperren und es gibt die Ein-Personen-Regel für private Treffen.

Die Stadt München hat übrigens am Wochenende die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten. Das heißt: Geschäfte müssen Termine fürs Einkaufen vergeben. Das trifft vor allem den Münchner Einzelhandel hart, der gestern noch gehofft hatte, vielleicht doch öffnen zu dürfen.