Ein Mann aus Vaterstetten sitzt seit dem 19. Juni in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen den 62-Jährigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen. Nach Angaben der Ermittlungsbehörde besteht Fluchtgefahr. Zu den konkreten Vorwürfen äußert sich die Staatsanwaltschaft derzeit mit Verweis auf den Opferschutz und das laufende Ermittlungsverfahren nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall sorgt vor Ort nicht zuletzt deshalb für große Betroffenheit, weil der Mann im Umfeld von Jugendangeboten aktiv war – er hatte in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Fußballcamps des SC Baldham-Vaterstetten (SCBV) in Österreich mitgewirkt. Heute hat sich der SCBV erstmals offiziell zu dem Fall geäußert. „Die Berichte und Entwicklungen der vergangenen Tage haben uns tief betroffen gemacht. Uns ist bewusst, dass die derzeitige Situation viele Menschen verunsichert und das Vertrauen in den Verein belastet. Diese Sorgen verstehen wir“, heißt es unter anderem in der Mitteilung. Und: „Uns ist bewusst, dass Vertrauen nicht durch Worte allein zurückgewonnen wird, sondern durch sorgfältige Aufarbeitung. Genau daran arbeiten wir transparent, strukturiert und unter Einbindung externer fachlicher Unterstützung.“
Frühere Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs
Bereits im Jahr 2010 war der Vaterstettener vom Landgericht München I rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Das Urteil und die Begründung liegen B304.de vor. Demnach hatte er sich in insgesamt zwölf Fällen in den Jahren 2008 und 2009 an zwei Jungen im Alter von zehn und zwölf Jahren vergangen. Dabei handelte es sich unter anderem um acht Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie vier Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexueller Nötigung. In mehreren Fällen kamen außerdem vorsätzliche Körperverletzung und versuchte Nötigung hinzu. Das Gericht verhängte im Juni 2010 eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Später wurde der Mann außerdem wegen Körperverletzungsdelikten gegenüber Kindern verurteilt. In diesem Zusammenhang bestand zeitweise eine behördliche Anordnung des Landratsamtes Ebersberg, die ihm untersagte, Kinder unter 14 Jahren auszubilden, anzuleiten oder zu beaufsichtigen.
Wie konnte der Mann dennoch bei Jugendlagern mitwirken?
Nach Angaben des Vereins war der 62-Jährige weder Mitglied des Vereins noch hatte er eine offizielle Funktion. Er sei jedoch bei den Jugendtrainingslagern in den Jahren 2023 bis 2025 als Begleitperson eingebunden gewesen. „Unabhängig davon, in welcher Rolle oder Funktion diese Person anwesend war – aus heutiger Sicht hätte eine Teilnahme nicht erfolgen dürfen“, teilt die Vereinsführung mit. Wie es hierzu kommen konnte, sei Gegenstand der Aufarbeitung.
Klar ist: Der Beschuldigte hätte bereits im Jahr 2023, also vor dem ersten Trainingslager, ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen. Das ist offenkundig nicht geschehen, sonst hätte er aufgrund entsprechender Einträge nicht mitfahren dürfen. „Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen diese Person im Herbst 2025 ist diese Person in keiner Weise mehr in das Vereinsleben eingebunden und unterliegt einem Hausverbot“, so der Vorstand des SCBV wörtlich.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es kann verlangt werden, wenn jemand beruflich oder ehrenamtlich Kinder oder Jugendliche betreut, beaufsichtigt oder ausbildet – etwa als Trainer oder Jugendleiter. Viele Vereine und Träger der Jugendhilfe sind in diesen Fällen verpflichtet, es regelmäßig einzusehen. Arbeitgeber oder politische Parteien dürfen ein erweitertes Führungszeugnis dagegen grundsätzlich nicht verlangen, sofern keine regelmäßige Tätigkeit mit Minderjährigen ausgeübt wird. Im erweiterten Führungszeugnis sind – anders als im normalen Führungszeugnis – auch bestimmte Verurteilungen wegen Sexual- und anderer kinder- und jugendschutzrelevanter Straftaten aufgeführt. Das Führungszeugnis muss lediglich vorgelegt werden. Aus Datenschutzgründen darf es in der Regel weder kopiert noch dauerhaft aufbewahrt werden; dokumentiert werden darf lediglich, dass und wann Einsicht genommen wurde.
Dass der nun Inhaftierte überhaupt in den Fokus geriet, ist nach unserer Recherche offenbar nur einem Zufall zu verdanken. Nach Informationen von B304.de hatte der SC Baldham-Vaterstetten am Morgen des 15. September vergangenen Jahres den damaligen Bürgermeister Leonhard Spitzauer wegen einer anderen Angelegenheit per E-Mail kontaktiert. Der 62-Jährige war dabei im CC-Verteiler aufgeführt. Spitzauer erinnerte sich daraufhin an einen früheren Vorfall und informierte die Polizei. Diese setzte sich anschließend mit dem SCBV in Verbindung und machte den Verein auf die Vorgeschichte des Mannes aufmerksam.
Daraufhin informierte der SCBV auch die betroffenen Eltern am 13. November im Rahmen eines Informationsabends im Vaterstettener Rathaus über den Sachverhalt. Nach intensiven Gesprächen mit dem Kinderschutzbund und dem Weißen Ring erstattete letztlich ein Vater vor wenigen Wochen Strafanzeige. Im Zuge der anschließenden Ermittlungen wurde der 62-Jährige festgenommen und befindet sich seit dem 19. Juni in Untersuchungshaft.
Der SCBV räumt ein, dass in der Vergangenheit offenkundig Fehler passiert sind. Daraus wurden Konsequenzen gezogen. Inzwischen gibt es unter anderem ein umfangreiches, 9-seitiges Kinder- und Jugendschutzkonzept, das genauso wie ein verpflichtender Verhaltenskodex von allen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zwingend unterschrieben werden müsse. Außerdem wurde ein Jugendschutzbeauftragter benannt. Darüber hinaus arbeite der Verein laut eigener Aussage mit externen Fachstellen zusammen und es gab bereits und auch künftig (Sensibilisierungs-) Schulungen. Auch habe man von allen Trainern, Betreuern und Vorständen neue, erweiterte Führungszeugnisse verlangt.
Auch bei einem anderen Sportverband ehrenamtlich tätig
Parallel engagierte sich der Beschuldigte über einen Zeitraum von neun Jahren ehrenamtlich bei einem kirchlichen Sportverband. Wie der Verband auf Anfrage von B304.de mitteilte, war er dort nicht unmittelbar in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt. „Teilweise vertrat er jedoch die Vorstandschaft bei Siegerehrungen“, so der Geschäftsführer. Von Vorstrafen habe der Verband nach eigenen Angaben nichts gewusst.
Im Herbst seien turnusgemäß die erweiterten Führungszeugnisse überprüft worden. Der Mann sei dabei trotz wiederholter Aufforderung nicht bereit gewesen, ein entsprechendes Führungszeugnis vorzulegen. Zur Begründung habe er auf Datenschutz und seine Persönlichkeitsrechte verwiesen. „Vor diesem Hintergrund wurde ihm Anfang dieses Jahres eine Niederlegung seines Amtes nahegelegt.“ Die Zusammenarbeit wurde im Februar beendet.
Der Fall zeigt, wie wichtig funktionierende Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit sind. Vereine, Verbände und öffentliche Träger stehen gleichermaßen in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Gleichzeitig ist eine sorgfältige und verantwortungsvolle Berichterstattung gefragt – mit Respekt vor möglichen Opfern, den Persönlichkeitsrechten aller Beteiligten und auf Grundlage belegbarer Fakten. Diesem Anspruch fühlt sich B304.de verpflichtet. Welche weiteren Erkenntnisse die laufenden Ermittlungen bringen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Wir werden die Entwicklungen selbstverständlich weiter intensiv begleiten und berichten, sobald neue gesicherte Erkenntnisse vorliegen.
Hinweis: Der hier geschilderte Fall hat keinen Zusammenhang mit dem aktuellen Zeugenaufruf der Münchner Polizei zu einem 43-jährigen Fußballtrainer aus Bad Tölz („Coach Ben“). Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ermittlungsverfahren und um nachweislich verschiedene Personen.
Im Sinne der Transparenz hier die offizielle Stellungnahme des SC Baldham-Vaterstetten vom 9. Juli 2026 im Wortlaut:
Der SC Baldham-Vaterstetten e.V. nimmt die derzeit im Raum stehenden Vorwürfe außerordentlich ernst. Die Berichte und Entwicklungen der vergangenen Tage haben uns tief betroffen gemacht. Für uns steht außer Frage: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat im Verein oberste Priorität. Uns ist bewusst, dass die derzeitige Situation viele Menschen verunsichert und das Vertrauen in den Verein belastet. Diese Sorgen verstehen wir. Mit dieser Stellungnahme möchten wir Ihnen den Ablauf der Ereignisse so offen darstellen, wie es uns rechtlich möglich ist, in der Hoffnung, damit zu mehr Klarheit und Sicherheit beizutragen.
Zum Sachverhalt: Ausgangspunkt der aktuellen Aufarbeitung war der Hinweis, dass eine Person, die in der Vergangenheit einem Kontaktverbot zu Kindern unterlegen hatte, an Trainingslagern der Abteilung Fußball teilgenommen hat. Dieser Umstand ist Gegenstand interner sowie behördlicher Prüfungen. Ermittlungen gegen den Verein oder seine Organe werden nach unserem Wissensstand nicht geführt. Für uns ist dabei eines klar: Unabhängig davon, in welcher Rolle oder Funktion diese Person anwesend war – aus heutiger Sicht hätte eine Teilnahme nicht erfolgen dürfen. Wie es hierzu kommen konnte, ist Gegenstand der Aufarbeitung. Ob jemand formal Mitglied war oder nicht, ändert daran nichts. Die Umstände der damaligen Teilnahme werden derzeit aufgearbeitet. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen diese Person im Herbst 2025 ist diese Person in keiner Weise mehr in das Vereinsleben eingebunden und unterliegt einem Hausverbot.
Der Ablauf der Ereignisse:
Ende September/Oktober 2025: Ende September wurde der Verein von einer Polizeidienststelle darüber informiert, dass eine Person, die in der Vergangenheit ein Kontaktverbot zu Kindern hatte, an den Trainingslagern der Jahre 2023, 2024 und 2025 teilgenommen hat. Wir haben daraufhin umgehend veranlasst, den Sachverhalt behördlich überprüfen und bestätigen zu lassen. Nachdem uns das – zu diesem Zeitpunkt bereits ausgelaufene – Kontaktverbot bestätigt wurde, haben wir der Person unverzüglich Hausverbot erteilt.
Anfang November 2025: Wir haben einen Elternabend veranstaltet, zu dem die Eltern aller Kinder, die an den betreffenden Trainingslagern teilgenommen hatten, eingeladen wurden. Zu diesem Zeitpunkt lagen weder beim Verein noch bei den Behörden Meldungen über mögliche Übergriffe vor. Die einzige Information war das bereits ausgelaufene Kontaktverbot. Eine weitergehende öffentliche Darstellung war dem Verein aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wir haben uns hierzu seinerzeit intensiv rechtlich beraten lassen. Der Elternabend wurde von der Fachberatungsstelle KIBS (Kinderschutz München, Kinderschutz e.V.) begleitet, mit dem klaren Hinweis, dass mögliche Übergriffe jederzeit bei der Beratungsstelle und/oder den zuständigen Behörden gemeldet werden können und sollen. Bereits an diesem Abend haben wir eine intensive Aufarbeitung angekündigt. Da sich ein Verein nicht selbst kontrollieren kann, wurde auf unsere Bitte hin – neben einer internen Arbeitsgruppe – eine vereinsunabhängige Kontrollinstanz aus dem Kreis der Eltern gebildet, die unsere Arbeit kritisch überprüft.
Frühjahr 2026: Eine Aufgabe der internen Arbeitsgruppe bestand darin, alle Hinweise auf einen möglichen Bruch des früheren Kontaktverbots sowie alle Vorfälle, die eine mögliche Grenzverletzung darstellen könnten, zu sammeln. Diese Zusammenstellung haben wir den Behörden zur Verfügung gestellt. Wir bitten um Verständnis, dass wir wegen der laufenden Ermittlungen und zum Schutz möglicher Betroffener, insbesondere minderjähriger Kinder und Jugendlicher, zu einzelnen Vorwürfen, Personen oder Verfahrensinhalten nicht öffentlich im Detail Stellung nehmen können. Der Verein wurde von einem Vater darüber informiert, dass Strafanzeige gegen die betreffende Person gestellt wurde.
Was wir zum Schutz der Kinder und Jugendlichen verändert haben: Unabhängig von der rechtlichen Bewertung der derzeit im Raum stehenden Vorwürfe hat der Verein zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingeleitet und bereits umgesetzt. Dazu gehören insbesondere:
− eine Online-Schulung zur Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt, zu der wir auch andere Vereine eingeladen haben, − ein Kinder- und Jugendschutzkonzept, vorgestellt in den Jahreshauptversammlungen des Hauptvereins und der Fußballabteilung,
− die Ernennung eines Kinder- und Jugendschutzbeauftragten; die Besetzung einer zusätzlichen weiblichen Position streben wir zeitnah an,
− neue, erweiterte Führungszeugnisse von allen Trainerinnen, Trainern, Betreuenden und Vorständen,
− ein ab der kommenden Saison verpflichtender Verhaltenskodex für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten,
− verbindliche Leitlinien für die Durchführung von Trainingslagern,
− eine verpflichtende Teilnahme unserer Trainerinnen und Trainer an Sensibilisierungsschulungen. Wir binden hierfür auch weiterhin externe fachliche Unterstützung im Bereich Kinder- und Jugendschutz ein.
Zu den Vorwürfen gegen den Verein: Wir haben alles rechtlich Mögliche getan, um die Eltern zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, mit ihren Kindern ins Gespräch zu gehen und mögliche Erkenntnisse an Fachstellen wie KIBS oder die Polizei weiterzugeben. Wir haben uns hierzu intensiv juristisch durch Experten beraten lassen. Auch in der Vergangenheit haben wir auf Fragen, die an uns herangetragen wurden, stets nach bestem Wissen und im rechtlich zulässigen Rahmen geantwortet. In Teilen der aktuellen Berichterstattung werden aus unserer Sicht unzutreffende Darstellungen verbreitet. Der Verein lässt diese Darstellungen rechtlich prüfen und wird hiergegen vorgehen.
Abschließend: Uns ist bewusst, dass Vertrauen nicht durch Worte allein zurückgewonnen wird, sondern durch sorgfältige Aufarbeitung und durch Verantwortung dort, wo Verantwortung besteht. Genau daran arbeiten wir transparent, strukturiert und unter Einbindung externer fachlicher Unterstützung. Wir bitten darum, Spekulationen zu vermeiden, die Persönlichkeitsrechte möglicher Betroffener zu achten und die laufenden Ermittlungen nicht durch vorschnelle öffentliche Bewertungen zu beeinträchtigen. Der Verein wird seine Mitglieder und die Öffentlichkeit über weitere Schritte informieren, sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung und ohne Verletzung schutzwürdiger Interessen möglich ist.
Für Fragen, Sorgen oder Hinweise stehen wir Ihnen auch weiterhin jederzeit zur Verfügung.
Unabhängig davon können Sie sich direkt an die Fachberatungsstelle KIBS oder die Polizei wenden.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand des SC Baldham-Vaterstetten e.V.
