Im August 2015 wurde in einem Anwesen in Haar eine damals 36-jährige Frau tot aufgefunden. Die Obduktion ergab, dass sie infolge eines absoluten Nahschusses in den Kopf getötet wurde. Der 56-jährige Ehemann gab an, dass seine getrennt lebende Ehefrau Suizid begangen habe. Infolge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen und Gutachten von Schusssachverständigen des Bayerischen
Landeskriminalamts ergab sich ein Tatverdacht gegen den Ehemann.
Der 56-Jährige wurde im Jahr 2019 aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts München I wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts in Tateinheit mit vorsätzlichen unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe durch Beamte des Polizeipräsidiums München verhaftet.
Im Februar 2021 begann vor dem Landgericht München I die Hauptverhandlung gegen den Tatverdächtigen. Im Februar 2022 wurde er zum Tatvorwurf des Tötungsdelikts freigesprochen.
Diese Entscheidung wurde jedoch mit Beschluss vom 14.12.2022 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben.
Daher wurde gegen den inzwischen 64-Jährigen erneut ein Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes erlassen, der Tatverdächtige wurde am Mittwoch, 29.03.2023 in Haar widerstandlos verhaftet und befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt das Kommissariat 11 (Tötungsdelikte) der Münchner Polizei.
Quelle: Racle Fotodesign / adobestock