Wie Sie an die Stichwahl-Unterlagen kommen

von Markus Bistrick

Wie berichtet ist es Vaterstettens Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) – trotz Unterstützung der FDP – nicht gelungen, eine absolute Mehrheit für sich zu begeistern. Der Amtsinhaber kam gestern nur auf 43,7 Prozent der Stimmen und muss sich jetzt in zwei Wochen, am 22. März, einer Stichwahl mit Maria Wirnitzer (SPD) stellen, die 35,5 Prozent der Stimmen bekam. Doch wie läuft die Stichwahl ab und wie komme ich an meine Wahlunterlagen. B304.de klärt die wichtigsten Fragen.

Für die Stichwahl benötigen Sie die Wahlbenachrichtigung, die Sie vor dem ersten Wahlgang bekommen haben. Sollten Sie sie nicht mehr finden, keine Bange: Entscheidend ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen. Bringen Sie zur Abstimmung im Wahllokal auf jeden Fall den Personalausweis mit.

Wie läuft die Stichwahl ab?

Bei der Stichwahl stehen lediglich zwei Namen auf den Stimmzettel: Leonhard Spitzauer (CSU) und Maria Wirnitzer (SPD). Sie entscheiden sich für einen der beiden und machen entsprechend Ihr Kreuz. Neue Kandidaten können Sie nicht mehr hinzufügen. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat – bei nur zwei Kandidaten ist das automatisch die absolute Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Wenn Sie bereits beim ersten Wahlgang Briefwahl beantragt haben, bekommen Sie die Unterlagen dieser Tage automatisch zugesandt. Falls Sie noch keine Briefwahl beantragt haben, können Sie dies noch bis Mittwoch, 18. März 2026, um 18 Uhr tun. Das funktioniert so: Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung noch haben, können Sie das Formular auf der Rückseite bzw. den QR-Code verwenden. Den Antrag können Sie auch per Telefax oder E-Mail, nicht aber telefonisch stellen, oder direkt über diesen Link: www.buergerservice-portal.de/bayern/vaterstetten. Sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig bei Ihnen ankommen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Vaterstetten unter 08106/383-444 oder per E-Mail an gemeinde@vaterstetten.de.

Welche Fristen muss ich dabei beachten?

Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 20. März um 15 Uhr, bei der Gemeinde Vaterstetten beantragt werden. Wer kurzfristig erkrankt, kann die Briefwahl noch bis zum Wahltag, also bis zum 22. März, 15 Uhr beantragen. Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und persönlich abgeben.

Wann gibt es wo Ergebnisse?

Die Ergebnisse der Stichwahl werden am Wahlsonntag ab 18 Uhr nach der Auszählung auf B304.de veröffentlicht.