Wie berichtet ist es Vaterstettens Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) – trotz Unterstützung der FDP – nicht gelungen, eine absolute Mehrheit für sich zu begeistern. Der Amtsinhaber kam gestern nur auf 43,7 Prozent der Stimmen und muss sich jetzt in zwei Wochen, am 22. März, einer Stichwahl mit Maria Wirnitzer (SPD) stellen, die 35,5 Prozent der Stimmen bekam. Doch wie läuft die Stichwahl ab und wie komme ich an meine Wahlunterlagen. B304.de klärt die wichtigsten Fragen.
Für die Stichwahl benötigen Sie die Wahlbenachrichtigung, die Sie vor dem ersten Wahlgang bekommen haben. Sollten Sie sie nicht mehr finden, keine Bange: Entscheidend ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen. Bringen Sie zur Abstimmung im Wahllokal auf jeden Fall den Personalausweis mit.
Wie läuft die Stichwahl ab?
Bei der Stichwahl stehen lediglich zwei Namen auf den Stimmzettel: Leonharde Spitzauer (CSU) und Maria Winritzer (SPD). Sie entscheiden sich für einen der beiden und machen entsprechend Ihr Kreuz. Neue Kandidaten können Sie nicht mehr hinzufügen. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat – bei nur zwei Kandidaten ist das automatisch die absolute Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Bereits vor der ersten Runde hatten Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich für eine mögliche Stichwahl zu beantragen. Die Unterlagen bekommen Sie dann automatisch zugesandt. Wer das noch nicht getan hat, aber nun per Brief wählen möchte, kann extra für die Stichwahl die Briefwahl-Unterlagen beantragen. Das funktioniert so: Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung noch haben, können Sie das Formular auf der Rückseite bzw. den QR-Code verwenden. Den Antrag können Sie auch per Telefax oder E-Mail, nicht aber telefonisch stellen. Viele Gemeinden bieten den Service auch auf ihrer Website an. Angeben müssen Sie in jedem Fall Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift.
Welche Fristen muss ich dabei beachten?
Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 20. März um 15 Uhr, bei der Gemeinde Vaterstetten beantragt werden. Wer kurzfristig erkrankt, kann die Briefwahl noch bis zum Wahltag, also bis zum 22. März, 15 Uhr beantragen. Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und persönlich abgeben.
