Schreckschusspistole erschreckt S-Bahnfahrerin

von edithreithmann

Eine 58-jährige Frau aus Kirchseeon saß gestern Abend (01.09.) gegen 21:15 Uhr auf einer Bank am Bahnsteig der S-Bahn in Zorneding, um auf einen einfahrenden Zug aus München zu warten. Es setzte sich ein 50-jähriger Ebersberger neben die Frau und „kramte“ in seiner Umhängetasche herum. Hierbei konnte die Kirchseeonerin rein zufällig einen Blick in die Tasche des Mannes neben ihr erhaschen und entdecke darin eine schwarze Pistole. Die Frau verständigte daraufhin sofort die Polizei, die mit zwei Streifenbesatzungen der Polizeiinspektionen Poing und Ebersberg sowie zwei Streifen der Bundespolizeiinspektion anrückten. Aus Sicherheitsgründen mussten für circa 30 Minuten die ein- und ausfahrenden S-Bahnen angehalten werden, um eine mögliche Flucht des Mannes mit dem Zug zu verhindern. Aufgrund der detaillierten Personenbeschreibung durch die erschreckte Dame konnte der Mann kurze Zeit später noch am Bahnsteig unter Vorhaltung von Dienstpistolen zur Klärung des Sachverhaltes vorläufig festgenommen werden.

Es stellte sich heraus, dass es sich bei der Pistole, um eine „Schreckschusswaffe“ (PTB im Kreis) handelte. Der Besitz einer solchen Waffe ist grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei. Für das Führen in der Öffentlichkeit ist aber der „kleine Waffenschein“ erforderlich. Erst kürzlich wurde über die steigende Zahl von Anträgen für solche Waffenscheine medial berichtet.

Da der Mann keinen „kleinen Waffenschein“ vorweisen konnte, wurde er wegen Vergehen nach dem Waffengesetz angezeigt, seine Schusswaffe wurde sichergestellt.

Der Mann hatte angegeben, dass er die Waffe dabei hatte, um sie bei einem Waffenhändler in München überprüfen zu lassen. Eine Erklärung warum er die Pistole schussbereit, durchgeladen und mit gefülltem Magazin griffbereit bei sich hatte, konnte er nicht abgeben. Eine Gefahr für die Bevölkerung ging von dem Mann nicht aus.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang – hinsichtlich der steigenden Zahlen bei der Erteilung von kleinen Waffenscheinen – daraufhin hin, dass solche Schreckschusswaffen nicht von scharfen Schusswaffen unterschieden werden können. Wie im geschilderten Fall muss jeder Besitzer einer solchen Waffe, der sie in der Öffentlichkeit oder auch in seinem Fahrzeug dabei hat, mit konsequentem Einschreiten der Polizeibeamten, möglicherweise bis hin zum polizeilichen Schusswaffengebrauch rechnen.

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