Mal wieder aktuell: Betrugsmasche mit Anzeigen

von Eva Bistrick

Achtung, Kleingedrucktes! Derzeit erhalten Gewerbetreibende und Freiberufler im Raum Ebersberg vermehrt offiziell anmutende Schreiben von der “Regio Media Ltd.”, die eine “Bürgerinfobroschüre” und einen Anzeigenvertrag ankündigen, eingesandt per E-Mail, Brief oder Fax. Hinter dieser vermeintlichen Offerte, angeblich eine Veröffentlichung in einer Bürgerinfo-Broschüre zum Thema „Gesundheit“, verbirgt sich jedoch ein betrügerischer Versuch.

Ein solches Formular erreichte kürzlich u. a. ein Unternehmen aus Vaterstetten, das den Vorfall an www.b304.de meldete (siehe Foto unten). Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man das Formular tatsächlich für eine einfache Bestätigung bzw. Kündigung einer bestehenden Anzeige halten, da eine bereits existierende Werbeanzeige des Empfängers prominent abgebildet ist. Diese Anzeige wurde jedoch nur aus einer anderen Publikation kopiert (wir haben sie hier aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht).

Das Formular suggeriert zwar eine bloße Korrektur oder Kündigung bestehender Anzeigen, enthält jedoch versteckte Vertragsbedingungen, die den Empfänger im Falle einer Antwort zu einem neuen Vertrag mit Regio Media Ltd., mit Sitz in London, verpflichten. In unserem Beispiel hat der Vertrag im Kleingedruckten eine Laufzeit von einem Jahr, beinhaltet drei kostenpflichtige Veröffentlichungen und verlängert sich, falls nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird, automatisch um ein weiteres Jahr. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf etwa 2.700 Euro im Jahr – für 3 Veröffentlichungen in Größe einer Visitenkarte, von denen niemand weiß, ob sie jemals überhaupt irgendwo abgedruckt oder veröffentlicht werden.

Neu ist die Masche nicht, aber scheinbar erfolgreich, da sie immer wieder die Runde macht. Dabei wechseln die Namen der Firmen, die Formulare sehen etwas unterschiedlich aus – aber das Ergebnis bleibt gleich: Wer unterschreibt, riskiert horrende Rechnungen für eine Anzeige, die wohl niemals irgendwo erscheinen wird.

Wer ein derartiges Schreiben irrtümlich unterzeichnet hat, hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht seit Auftragsdatum. Schalten Sie in diesem Fall unverzüglich den Anwalt Ihres Vertrauens ein, der die rechtlichen Schritte für Sie einleitet.