Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen

von Markus Bistrick

Der Landkreis München lockert ab heute, der Landkreis Ebersberg voraussichtlich ab Donnerstag die bestehenden Kontaktbeschränkungen. Waren bislang Treffen von zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen erlaubt, kann sich dann ein Hausstand wieder mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben – wie bisher – unberührt.

Im Landkreis München liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bereits zum siebten Mal in Folge unter der Marke von 35, im Landkreis Ebersberg zum fünften Mal. Damit gelten die Lockerungen im Landkreis München heute schon, im Landkreis Ebersberg voraussichtlich ab Donnerstag.

Auf die weiteren inzidenzabhängigen Maßnahmen hat die Unterschreitung des Schwellenwerts keine Auswirkung. Hier bleibt es bei den Regelungen, die bereits seit vergangener Woche in Kraft getreten sind (B304.de berichtete).