Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

von Catrin Guntersdorfer

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Phase Zwei zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Lärmaktionsplans für alle Haupteisenbahnstrecken des
Bundes begonnen. Seit Ende Januar kann sich nun auch die Öffentlichkeit beteiligen. Als Ergebnis der ersten Phase wurde der sogenannte Teil A des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Das Ergebnis ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar. 38.000 Beteiligungen konnten hier registriert werden. In der jetzigen zweiten Phase haben die Bürger bis zum 7. März 2018 die Gelegenheit, auf dieser Plattform eine Rückmeldung zum Teil A des Lärmaktionsplans und zu bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Ziel der Aktion ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Weitere Informationen findet man im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Fragen können auch an das Eisenbahn-Bundesamt unter ap@eba.bund.de gerichtet werden.

Das Eisenbahn-Bundesamt arbeitet derzeit wieder an einem Lärmaktionsplan. (Foto: DB)