Aufgrund eines positiven Testergebnisses eines Mitarbeitenden in der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises München mussten die Schalter heute am späten Montagvormittag für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Das Gesundheitsamt hat bereits mit der Kontaktpersonenermittlung begonnen. Auch am morgigen Dienstag (27.10.) bleibt die Zulassungsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen. Ob am Mittwoch wieder geöffnet werden kann, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. “Alle Dienstleistungen, die online beantragt und bearbeitet werden können, werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet”, heißt es auf der Seite der Zulassungsstelle. Ebenso soll die Antragstellung für bestimmte Verfahren per Post möglich sein. Auch die telefonische Erreichbarkeit sei gesichert.
Folgenden Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger im Online- oder Postverfahren erledigen:
+ Im Online-Verfahren sind folgende Dienstleistungen möglich:
Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen
Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen
Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden
+ Diese Dienstleistungen können per Post beantragt werden:
Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen
Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden
Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
Namensänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden
Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, sich vorab auf der Website des Landkreises zu informieren.
( Foto: Symbolbild- AdobeStock/Mike Fonque)