Hochsaison für Haustürwerber

von Leon Öttl

Derzeit scheinen es der Münchner Osten Vertriebsmitarbeitern im Außendienst angetan haben – es häufen sich die Berichte über aufdringliche Mitarbeiter, die teils unter falschem Vorwand Zutritt zur Wohnung erhalten wollen.

Los ging es im September mit Werbern, die im Auftrag der „Sachsenenergie“ unterwegs waren. Online berichten zahlreiche Bürger von den Besuchen, bei denen die Vorlage der Stromabrechnung gefordert wurde. Aussagen wie die, dass die meisten Nachbarn bereits die Tarife prüfen lassen, sollen Druck erzeugen. Der Anbieter betonte, dies sei ein Verstoß gegen die eigenen Verhaltensrichtlinien.

Auch falsche SWM-Mitarbeiter waren zuletzt unterwegs. Was dahintersteckt und worauf Verbraucher achten sollten, lesen Sie hier.

Nach Berichten in sozialen Medien ist nun auch Vodafone, beziehungsweise ein provisionsbasierter Drittdienstleister im Auftrag des Unternehmens, in Vaterstetten unterwegs. Unter einem falschen Vorwand hatte sich ein Werber Zugang zur Wohnung eines Bürgers verschafft. Angeblich würde die 100-Mbit-Leitung abgeschaltet. Anschließend wurde ein neuer Vertrag angeboten. Der Bürger habe daraufhin die Polizei hinzugezogen. 

Angesprochen auf den Vorfall, teilt uns ein Unternehmenssprecher mit, dass die Aussage bezüglich der Abschaltung der Leitung so nicht nachvollziehbar sei, die Argumentation entspreche nicht den Vermarktungsvorgaben. Abschaltpläne für DSL gäbe es in Deutschland zwar, der genaue Fahrplan stehe aber noch nicht fest. Verstöße gegen den Verhaltenskodex könnten direkt dem Kundenservice gemeldet werden. Mitarbeiter würden sich stets ausweisen können. Auch die Einrichtung einer sogenannten Objektsperre ist möglich, mit der Vertreter die Adresse nicht mehr aufsuchen. 

Die Verbraucherzentrale rät: lassen Sie sich von Vertriebsmitarbeitern nicht unter Druck setzen. Sollten Sie einen Vertrag geschlossen haben, ist dieser in der Regel binnen 14 Tagen widerrufbar. Sollten Sie sich bedroht fühlen oder das Gefühl haben, mittels Falschaussagen zu einem Abschluss gedrängt oder genötigt zu werden, können Sie auch die Polizei informieren.