Pappsarg, Gemeinschaftsbaum oder Grabeinfassung aus Naturstein: Die Stadt Haar erweitert die Möglichkeiten auf ihren Friedhöfen. Der Stadtrat hat dafür eine neue Friedhofssatzung beschlossen.
Die Satzung gilt auf den beiden städtischen Friedhöfen. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet sechs Friedhöfe, wobei drei (Gronsdorf, Salmdorf, Ottendichl) rein den Kirchen zugeordnet sind. Der Friedhof am Klinikgelände wird vom Klinikum verwaltet, der Friedhof St. Nikolaus verfügt über einen kirchlichen und einen städtischen Teil. Vollständig städtisch verwaltet der Waldfriedhof. Mit sechs Hektar ist er die größte Friedhof der Stadt. Über 3000 Grabstätten befinden sich hier zwischen gut 1200 Bäumen.
Eine der größten Änderungen betrifft die Wahl des Sarges. Bislang auf den Haarer Friedhöfen ausschließlich Vollholzsärge zugelassen. Künftig dürfen Verstorbene auch in Särgen aus Pappe, Zellulose oder anderen geeigneten Materialien bestattet werden.
Voraussetzung ist, dass die Särge bestimmte Anforderungen erfüllen: Bis zur Bestattung dürfen keine Flüssigkeiten austreten, zudem muss gewährleistet sein, dass der Verstorbene innerhalb der vorgeschriebenen Ruhefrist vollständig verwesen kann.
Damit passt die Stadt ihre Regelungen an die bayerische Bestattungsverordnung an. Im Freistaat war die sogenannte Sargpflicht bereits 2021 aufgehoben worden.
Auch bei der Gestaltung der Grabstätten gibt es künftig mehr Spielraum. Bislang waren Grabeinfassungen grundsätzlich nur durch eine Randbepflanzung möglich. Diese bleibt auch weiterhin der Regelfall. Mit Genehmigung der Stadt können künftig jedoch auch Metall oder Naturstein verwendet werden. Für Naturstein gelten dabei zusätzliche Einschränkungen: Er darf nur einseitig eingesetzt werden.
Eine weitere neue Bestattungsmöglichkeit ist der sogenannte „Gemeinschaftsbaum“. Damit erweitert die Stadt das Angebot um eine weitere Form der Beisetzung.
Welche Bestattungsformen gibt es?
Neben dem klassischen Erdgrab gibt es inzwischen verschiedene Formen der Bestattung. Welche davon angeboten werden, hängt allerdings vom jeweiligen Friedhof ab.
Baum- oder Naturbestattung: Die Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes oder auf einer entsprechend gestalteten Naturfläche beigesetzt. In Haar kommt nun die Bestattung an einem „Gemeinschaftsbaum“ hinzu.
Urnengemeinschaftsgrab: Mehrere Urnen werden in einer gemeinschaftlich gestalteten Grabstätte beigesetzt. Häufig entfällt für Angehörige dabei die individuelle Grabpflege.
Seebestattung: Nach der Einäscherung kann die Urne von einem Schiff aus auf hoher See beigesetzt werden. Diese Bestattungsform ist auch nach bayerischem Recht zulässig.
Bestattung im Leichentuch: Aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen können Friedhofsträger in Bayern auch eine Erdbestattung ohne Sarg zulassen. Ob dies möglich ist, entscheidet der jeweilige Friedhof.
Särge aus alternativen Materialien: Auch Pappe, Zellulose oder andere Materialien können für Särge verwendet werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass keine Flüssigkeit austritt und die Verwesung innerhalb der Ruhezeit gewährleistet ist.
