Die Gemeindewerke Grasbrunn haben vom Landratsamt München die Auflage erhalten, das Wasserwerk Neukeferloh bis zum 31. Dezember 2014 zu schließen, oder eine neue Wasserschutzzone auszuweisen, diese sich bis nach Harthausen auswirken würde. Doch bevor das Wasserwerk Neukeferloh geschlossen werden kann, muss sichergestellt werden, dass die Wasserversorgung der Gemeinde auch bei einem auftretenden Schaden sichergestellt ist. Dazu haben die Gemeindewerke in diesem Jahr bereits eine Wasserleitung zwischen Harthausen und Forstwirt verlegt und an die bestehende Leitung angeschlossen. So ist Harthausen, egal wo ein Schaden an der Leitung auftreten sollte, abgesichert, Für diese Maßnahme wurden 330.000 Euro durch die Gemeindewerke investiert.
Der nächste Schritt ist die Errichtung eines Notverbundes mit dem Kommunal-unternehmen VE München Ort in Neukeferloh, wo beide Wasserleitungen zusammengeschlossen werden. Die Vereinbarung über die Notversorgung wurde bereits durch den Verwaltungsrat beschlossen und die Errichtung an den wirtschaftlich günstigen Anbieter in Höhe von 105.000 Euro vergeben. Baubeginn sollte in der 46. Woche sein, wurde aber werden Lieferschwierigkeiten der Ersatzteile für den Schacht verschoben.
Der Notverbund wird auf einer Rasenfläche im Kreuzungsbereich B 304/Ostring errichtet. Es ist mit einer Bauzeit von 3 Wochen zu rechnen. In dieser Zeit wird es zu Behinderungen kommen, da die Zufahrten von der B 304 zeitweise gesperrt werden müssen. Nach Angaben der Baufirma dürfte es bei der Ausfahrt Ostring zur B 304 keine Schwierigkeiten geben.
Nach Fertigstellung des Notverbundes ist die Wasserversorgung in der Gemeinde Grasbrunn gesichert und die Auflagen des Landratsamtes erfüllt. In der Finanzplanung der Gemeindewerke ist festgehalten, dass noch über einen Notverbund mit den Gemeindewerken Haar oder einer Ringleitung nachgedacht wird.
In diesem Zusammenhang informierten die Gemeindewerke auch, dass im Jahr 2012 der niedrigste Wasserverlust seit Bestehen der Wasserwerke mit 9,42 Prozent aufgetreten ist. Dieser berechnet sich aus dem Unterschied zwischen geförderter und verkaufter Wassermenge.