Gartenabfallsammlung

von Catrin Guntersdorfer

Am Montag, den 21.Oktober, findet in Vaterstetten die nächste Gartenabfallsammlung statt. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten.:
Die Gartenabfälle sollen am Sammlungstag bis 8.00 Uhr morgens bereitgestellt sein, da jede Straße nur einmal angefahren wird.
Vor dem 14. Oktober ist die Ablagerung der Gartenabfälle auf öffentlichem Grund strengstens untersagt.
Die Gartenabfälle sind zu bündeln oder in geeignete Papiersäcke zu füllen. Beim Bündeln sind kunststoffhaltige Schnüre verboten. Kunststoffsäcke sind nicht zugelassen und werden auch nicht abgeholt.
Unter Gartenabfällen sind Heckenschnittgut, Laub, Zweige und Äste bis höchstens 10 cm Holzdurchmesser und 2 Meter Länge, zu verstehen. Dagegen werden Küchenabfälle, Kompost, Erde, Steine sowie andere Wertstoffe und Abfälle nicht mitgenommen. Auch die Menge ist begrenzt auf die bei der normalen Gartenpflege anfallenden Reste.
Geeignete Papiersäcke sind im Rathaus Vaterstetten an der Pforte erhältlich. Damit keine langen Wartezeiten entstehen, bittet die Verwaltung darum, die Gartenabfallsäcke möglichst rechtzeitig zu besorgen, nicht erst am Freitag vor der Abholung.

Das Landratsamt Ebersberg, als Organisator der Gartenabfallsammlung, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Abschneiden oder auf den Stock setzen von Gebüschen, Gehölzen usw. in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Das Rathaus bittet um Verständnis, dass es während der Gartenabfallsammlung kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen durch die Fahrzeuge der Landwirte kommen kann.
Auch an die Eigeninitiative der Gärtner wird appellieren, denn erfahrungsgemäß bleiben nach der Sammlung noch Reste übrig. In diesem Fall wird darum gebeten, nach Möglichkeit selbst für die Sauberkeit der Gehwege und Straßen zu sorgen.

Achtung Gartenabfallentsorgung Weißenfeld!

Nach den Vorgaben der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) muss das brutfähige Material (Laubgehölze ab 1 cm Durchmesser) bis zur Gartenabfallsammlung auf dem Grundstück gelagert werden. Grund dafür ist die ausgewiesene Quarantänezone aufgrund des Asiatischen Laufholzbockkäfers im Ortsteil Weißenfeld. Um die weitere Ausbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) zu verhindern, dürfen holzige Gartenabfälle (mehr als einem Zentimeter Durchmesser) die Quarantänezone nicht verlassen.
Um den Bürgern in Weißenfeld die Entsorgung des brutfähigen Materials zu ermöglichen wurde in Absprache mit der LfL vereinbart, dass alle holzigen Gartenabfälle aus Weißenfeld (Äste, Sträucher, Stümpfe etc.) die einen Durchmesser von 1 Zentimeter und mehr aufweisen,  bei der Gartenabfallsammlung  mitgenommen, gehäckselt und anschließend fachgerecht entsorgt werden.