Das Landratsamt Ebersberg, als Organisator der Gartenabfallsammlung, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Abschneiden oder auf den Stock setzen von Gebüschen, Gehölzen usw. in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Das Rathaus bittet um Verständnis, dass es während der Gartenabfallsammlung kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen durch die Fahrzeuge der Landwirte kommen kann.
Auch an die Eigeninitiative der Gärtner wird appellieren, denn erfahrungsgemäß bleiben nach der Sammlung noch Reste übrig. In diesem Fall wird darum gebeten, nach Möglichkeit selbst für die Sauberkeit der Gehwege und Straßen zu sorgen.
Achtung Gartenabfallentsorgung Weißenfeld!
Nach den Vorgaben der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) muss das brutfähige Material (Laubgehölze ab 1 cm Durchmesser) bis zur Gartenabfallsammlung auf dem Grundstück gelagert werden. Grund dafür ist die ausgewiesene Quarantänezone aufgrund des Asiatischen Laufholzbockkäfers im Ortsteil Weißenfeld. Um die weitere Ausbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) zu verhindern, dürfen holzige Gartenabfälle (mehr als einem Zentimeter Durchmesser) die Quarantänezone nicht verlassen.
Um den Bürgern in Weißenfeld die Entsorgung des brutfähigen Materials zu ermöglichen wurde in Absprache mit der LfL vereinbart, dass alle holzigen Gartenabfälle aus Weißenfeld (Äste, Sträucher, Stümpfe etc.) die einen Durchmesser von 1 Zentimeter und mehr aufweisen, bei der Gartenabfallsammlung mitgenommen, gehäckselt und anschließend fachgerecht entsorgt werden.