Ein Exhibitionist hat am Dienstagabend, 22. September, in Grasbrunn eine Frau belästigt. Wie B304.de auf Nachfrage beim Polizeipräsidium München erfahren hat, ereignete sich der Vorfall in der Fritz-Bonnet-Straße. Der 62-jährige Tatverdächtige ist zudem bereits einschlägig polizeilich in Erscheinung getreten.
Was ist passiert? Gegen 17.40 Uhr hatte eine 38-jährige Frau aus dem Landkreis München über den Notruf 110 die Polizei verständigt. Nach ihren Angaben hatte ein ihr unbekannter Mann sein Geschlechtsteil entblößt und sexuelle Handlungen an sich vorgenommen. Obwohl die Frau ihn ansprach, hörte der Mann nicht auf.
Eine Polizeistreife traf wenig später im Umfeld des Tatorts auf einen 62-jährigen Deutschen mit Wohnsitz im Landkreis München. Er wurde wegen der exhibitionistischen Handlung angezeigt und nach Abschluss der Anzeigenaufnahme vor Ort wieder entlassen. Die weiteren Ermittlungen führt das für Sexualdelikte zuständige Kommissariat 15 der Münchner Kriminalpolizei.
Wie reagiert man richtig, wenn sich plötzlich ein Exhibitionist vor einem steht? Polizei und Fachleute geben dazu klare Empfehlungen:
Eine Begegnung mit einem Exhibitionisten kann Ekel, Angst, Wut oder Hilflosigkeit auslösen. Manche Betroffene reagieren sofort, andere erstarren oder können sich später nur bruchstückhaft erinnern.
Zuerst Abstand schaffen
Die wichtigste Regel lautet: Die eigene Sicherheit hat Vorrang. Betroffene sollten sich möglichst zügig entfernen und einen belebten oder geschützten Ort aufsuchen – etwa ein Geschäft, eine Gaststätte, eine S-Bahn-Station oder die Nähe anderer Familien.
Von einer körperlichen Konfrontation oder einer Verfolgung des Täters ist abzuraten. Auch Beschimpfungen können eine unübersichtliche Situation verschärfen. Wer sich sicher genug fühlt, kann das Verhalten mit einem kurzen, bestimmten Satz zurückweisen. Notwendig ist das jedoch nicht. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen, um „richtig“ zu reagieren.
Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt bei bedrohlichen Situationen im öffentlichen Raum, frühzeitig Abstand zu schaffen, sichere Orte aufzusuchen und verbale sowie körperliche Konfrontationen zu vermeiden. Auch vom Mitführen oder Einsetzen von Messern und Pfefferspray rät die Polizei ab, weil Waffen die Lage eskalieren und gegen die betroffene Person verwendet werden können. Hinweise der Polizei zum Verhalten unterwegs
Umstehende gezielt ansprechen
Sind andere Menschen in der Nähe, sollten Betroffene diese direkt um Unterstützung bitten. Statt allgemein „Hilfe!“ zu rufen, ist es oft wirkungsvoller, eine konkrete Person anzusprechen: „Sie mit der blauen Jacke, rufen Sie bitte die Polizei.“
Zeugen können nicht nur Sicherheit geben, sondern später wichtige Beobachtungen schildern. Sie sollten sich ebenfalls nicht auf eine körperliche Auseinandersetzung einlassen, sondern die betroffene Person begleiten, die Polizei verständigen und sich als Zeugen zur Verfügung stellen.
Möglichst sofort die Polizei verständigen
Findet die Handlung gerade statt, befindet sich der Täter noch in der Nähe oder folgt er den Betroffenen, sollte über den Notruf 110 sofort die Polizei alarmiert werden. Je schneller die Meldung eingeht, desto größer ist die Chance, den Verdächtigen noch in Tatortnähe anzutreffen.
Am Telefon sind vor allem folgende Angaben hilfreich:
- genauer Ort und Zeitpunkt,
- Aussehen, geschätztes Alter und Größe,
- Kleidung und besondere Merkmale,
- Verhalten des Mannes,
- Fluchtrichtung,
- Fahrzeugtyp, Farbe und möglichst Kennzeichen,
- weitere Zeugen oder mögliche Betroffene.
Ein Foto oder Video ist keine Voraussetzung für eine Anzeige. Aufnahmen sollten nur gemacht werden, wenn dies aus sicherer Entfernung möglich ist. Niemand sollte den Täter verfolgen oder sich für ein Bild in Gefahr bringen.
Auch wenn der Mann bereits verschwunden ist, sollte der Vorfall angezeigt werden. Anzeigen können kostenlos bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Die Polizei rät außerdem dazu, möglichst bald ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und dabei eigene Beobachtungen von Vermutungen zu trennen. Informationen zur Strafanzeige
Wenn Kinder involviert sind
Hat ein Kind den Vorfall mitbekommen, sollten Erwachsene zunächst selbst versuchen, Ruhe auszustrahlen und dem Kind Sicherheit zu vermitteln. Eine mögliche Formulierung lautet: „Der Mann hat etwas gemacht, das nicht in Ordnung war. Du hast nichts falsch gemacht. Wir sind jetzt in Sicherheit.“
Das Kind sollte erzählen dürfen, aber nicht zum Sprechen gedrängt oder wiederholt nach Einzelheiten gefragt werden. Besser sind offene Fragen wie: „Wie geht es dir damit?“ oder „Möchtest du mir etwas darüber erzählen?“ Suggestivfragen können das Kind beeinflussen und zusätzlichen Druck erzeugen.
Fachstellen empfehlen, Kindern zu glauben, ihre Gefühle ernst zu nehmen und ihnen deutlich zu machen, dass sie keine Schuld tragen. Zugleich sollten Eltern das Geschehen altersgerecht erklären, ohne das Kind mit drastischen Einzelheiten zu belasten. Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch rät, Ruhe zu bewahren, nicht nach Details zu „verhören“ und Aussagen des Kindes möglichst wortgetreu aufzuschreiben. Empfehlungen für Gespräche mit Kindern
Auch das Institut für Psychotraumatologie betont, wie wichtig das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit ist. Gefühle wie Angst, Ekel, Wut oder Traurigkeit sollten weder heruntergespielt noch verboten werden. Psychologische Hinweise für Eltern
Nicht jede belastende Reaktion bedeutet ein Trauma
Kinder verarbeiten verstörende Erlebnisse sehr unterschiedlich. Manche stellen viele Fragen, andere wechseln rasch wieder zum Alltag. Möglich sind vorübergehend auch Ängste, Schlafprobleme, Anhänglichkeit, Rückzug oder das wiederholte Nachspielen des Geschehens.
Eltern sollten solche Reaktionen beobachten, ohne sie vorschnell als psychische Störung zu bewerten. Hilfreich sind vertraute Tagesabläufe, Nähe und die klare Botschaft, dass das Kind geschützt ist. Halten Ängste, Schlafprobleme oder deutliche Verhaltensänderungen an oder verstärken sie sich, können Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychotherapeut oder eine spezialisierte Beratungsstelle weiterhelfen.
Auch erwachsene Betroffene müssen mit dem Erlebten nicht allein bleiben. Der Weiße Ring empfiehlt, mit vertrauten Menschen über die Tat zu sprechen und bei stärkerer oder zunehmender Belastung professionelle Unterstützung zu suchen. Das bundesweite Opfer-Telefon ist unter 116 006 täglich von 7 bis 22 Uhr kostenfrei und anonym erreichbar. Opferhilfe des Weißen Rings
Bei Vorfällen, von denen Kinder betroffen sind, berät außerdem das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530 kostenlos und anonym. Dort arbeiten psychologisch und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte. Informationen zum Hilfe-Telefon
Exhibitionistische Handlungen sind kein Kavaliersdelikt
Exhibitionistische Handlungen können nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuches mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Werden sexuelle Handlungen gezielt vor einem Kind vorgenommen, kann je nach Sachverhalt auch Paragraf 176a StGB – sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt – einschlägig sein. Die rechtliche Einordnung obliegt Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

