Drei Minuten für die Bürger

von Eva Bistrick

Ab Oktober können sich Grasbrunner Bürger vor jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung direkt an das Gremium wenden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Dabei dürfen sowohl Punkte der jeweiligen Tagesordnung als auch allgemeine Anliegen angesprochen werden.

Jeder Redebeitrag ist auf drei Minuten begrenzt, insgesamt stehen für die neue Bürgerfragezeit maximal 30 Minuten zur Verfügung. Die öffentlichen Gemeinderatssitzungen beginnen deshalb künftig bereits um 19 Uhr. Um 19.30 Uhr endet die Fragerunde, anschließend startet die reguläre Beratung.

Das neue Rederecht wird zunächst zwei Jahre lang erprobt. Danach entscheidet der Gemeinderat, ob sich das Modell bewährt hat und dauerhaft fortgeführt wird. Erster Bürgermeister Sebastian Stüwe möchte den Bürgern damit ermöglichen, ihre Sichtweise noch vor der Beratung eines Themas einzubringen oder andere Anliegen unmittelbar an den Gemeinderat heranzutragen.

Auch Vaterstetten hat im Mai 2026 mit dem Beschluss der neuen Geschäftsordnung ein Rederecht eingeführt. Dort dürfen Fragen zu den Tagesordnungspunkten der jeweils folgenden Sitzung gestellt werden. Auch hier gilt eine Redezeit von maximal drei Minuten pro Person. Die Antworten sollen entweder direkt mündlich oder im Nachgang schriftlich erfolgen.

In der Stadt Haar gibt es die Bürgerfragestunde bereits seit Längerem. Sie findet jeweils am Ende der öffentlichen Stadtratssitzung statt. Eine zeitliche Begrenzung der gesamten Fragestunde gibt es dort nicht.

Die Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen werden weiterhin etwa eine Woche vorab im Ratsinformationssystem auf den Internetseiten von Haar, Grasbrunn und Vaterstetten veröffentlicht. Jeder, der sich dafür interessiert, kann sich dort künftig nicht nur über die anstehenden Themen informieren, sondern persönliche Anliegen direkt mit in die Sitzung nehmen.