Brüten statt Bohren?

von b304

Einen Dämpfer für das Geothermie-Vorhaben der vier Gemeinden Vaterstetten, Grasbrunn, Haar und Zorneding und den damit einhergehenden Wärmenetzausbau gab es bereits durch die Haushaltssperre der Bundesregierung Ende vergangenen Jahres. Nun, nachdem die Mittel Ende Januar wieder freigegeben wurden, könnte als nächstes der Vogel- und Denkmalschutz für eine Verzögerung des Projekts sorgen. Doch was hat das mit dem Geotherme-Projekt zu tun?

Eine ganze Menge, wenn es z. B. nach der Lerche geht, die – wie auch andere Vogelarten – auf dem Bohrplatz nahe der Autobahnraststätte zu brüten pflegt. Damit die Tiere in dieser sensiblen Zeit nicht gestört werden, darf der Acker – immerhin 15.000 Quadratmeter groß – vom 1. März bis Ende September nicht umgegraben werden. Das sei aber nötig, um die Fläche überhaupt erst einmal auf die geplante Bohrung vorzubereiten. Doch noch liegt der Förderantrag zur Bewilligung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – mit undefinierter Bearbeitungszeit. Es geht um viel Geld: Sowohl Bohrung als auch Netzausbau können im Idealfall mit je 40 Prozent vom Bund gefördert werden.

Laut Tobias Aschwer, Geschäftsführer der Geothermie-Gesellschaft, bewegt sich die hiesige Bearbeitungsdauer im Wochenbereich, 4 bis 6 Wochen seien vor der Haushaltssperre üblich gewesen. Aus der BAFA teilt man uns auf Nachfrage mit: „Momentan kommt es zu keinen nennenswerten Änderungen bei der Bearbeitungszeit. Da das Portal aber erst seit einer Woche wieder geöffnet ist, können wir noch nicht genau abschätzen, wie hoch eventuelle Nachholeffekte ausfallen werden und ob es hierdurch negative Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten geben könnte“, so ein Pressesprecher.

Ob der Förderantrag noch rechtzeitig vor Beginn der Vogelschutzzeit bewilligt wird oder sich die Umgrabungsarbeiten verzögern, wird sich zeigen. Dabei wäre der frühere Start auch vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes von Vorteil: Weil sich nahe des Areals einst eine historische Siedlung mit abgeflachten Begräbnisstätten befand, ist die Begleitung durch einen Archäologen erforderlich, um einen etwaigen Fund archäologischer Überreste angemessen dokumentieren zu können. Dieser könnte das Gelände zur Grabungsstätte machen und für erhebliche Verzögerungen sorgen.