Biergärten dürfen öffnen

von Catrin Guntersdorfer

Pünktlich zum Vatertag am kommenden Donnerstag dürfen im Landkreis München die Biergärten wieder öffnen. Da gestern die Sieben-Tage-Inzidenz den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 100 lag, hat heute hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dem Antrag des Landratsamts auf weitere Öffnungsschritte stattgegeben. Nach dem Ende der sogenannten Notbremse ab dem morgigen Dienstag mit Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Kultur und der Aufhebung der Ausgangssperre sind nun weitere Öffnungen möglich: so darf ab Mittwoch unter anderem die Außengastronomie wieder öffnen und auch Lockerungen bei den Regelungen für den Sport sind vorgesehen.

Außengastronomie: Die Außengastronomie kann ab Mittwoch bis 22 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht oder ein vorhöchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Sport: Im Innenbereich ist dann wieder kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.

Kultur: Auch Theater, Konzert-und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ab Mittwoch wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.

„Wir ernten jetzt die Früchte des guten Impffortschritts im Landkreis und der großenDisziplin unserer Bürgerinnen und Bürger bei der Einhaltung der Corona-Regeln”, freut sich Landrat Christoph Göbel. “Ich bin dem Bayerischen Gesundheitsministerium dankbar, dass es unseren Antrag auf weitere Lockerungen schon am heutigen Tag bearbeitet hat. So können wir unter anderem Kulturbetrieben und Sportvereinen schon heute Planungssicherheit geben.“ Göbel weiter: „Ich hoffe sehr, dass unsere Inzidenz nun stabil bleibt bzw. der Trend weiter abwärts geht, so dass wir die Regelungen nicht wieder zurücknehmen müssen. Auch bin ichzuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München auch weiter verantwortungsvoll mit den Lockerungen umgehen und auf Hygiene und Abstand achten. So haben wir gute Chancen, dass wir die neuen Freiheiten nicht so schnell wieder aufgeben müssen.“

Fürvollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 Geimpfte, die über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, entfällt die Testpflicht. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen.Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht befreit. „Wir ernten jetzt die Früchte des guten Impffortschritts im Landkreis und der großenDisziplin unserer Bürgerinnen und Bürger bei der Einhaltung der Corona-Regeln. Ich bin dem Bayerischen Gesundheitsministerium dankbar, dass es unseren Antrag auf weitere Lockerungen schon am heutigen Tag bearbeitet hat. So können wirunter anderemKulturbetrieben und Sportvereinen schon heute Planungssicherheit geben“, sagtLandrat Christoph Göbel. „Ich hoffe sehr“, so Göbelweiter, „dass unsere Inzidenz nun stabil bleibt bzw. derTrend weiter abwärts geht, so dass wir die Regelungen nicht wieder zurücknehmen müssen. Auch bin ichzuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München auch weiter verantwortungsvollmit den Lockerungen umgehen und auf Hygiene und Abstand achten. Sohaben wir gute Chancen, dass wir die neuen Freiheiten nicht so schnell wieder aufgeben müssen.“