“Vorsichtige Erleichterungen”

von Eva Bistrick

Was ist erlaubt und was nicht? “Soziale Distanz ist derzeit das einzige Medikament”, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder heute Mittag in einer Pressekonferenz. Er nennt den weiteren Fahrplan “vorsichtige Erleichterungen”. Grundsätzlich bleiben die Ausgangsbeschränkungen wie sie derzeit sind bis 4. Mai bestehen. Aber:

  • Ab 20. April: ist im Freien auch der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Auch dürfen Baumärkte und Gärtnereien wieder öffnen.
  • Ab 27. April: dürfen alle Geschäfte mit einer Fläche bis maximal 800 Quadratmeter unter Auflagen öffnen. Autohäuser, Fahrradläden und Buchhandlungen sind von der Obergrenze ausgenommen. Ebenfalls ab dem 27. April sollen Abschlussklassen an den Gymnasien, Real- und Mittelschulen als erste wieder zurück an die Schulen dürfen, ebenso Meisterklassen.
  • Ab 4. Mai: dürfen Friseure und Fußpflege wieder öffnen, aber unter strengen Auflagen.
  • Frühestens ab dem 11. Mai sollen an den Schulen die Jahrgänge folgen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Wann alle übrigen Jahrgänge zurück an die Schulen dürfen, ist noch offen. Die Kitas und Grundschulen sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. “Unser Ziel ist es, die Schulen noch in diesem Schuljahr wieder alle zu öffnen”, sagte Söder.
  • Bis 31. August sind alle Großveranstaltungen untersagt.

Gottesdienste könnten im Mai in Bayern möglicherweise unter Bedingungen wieder stattfinden, so Söder.

Grundsätzlich gilt: In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr sollen Menschen in Bayern Schutzmasken über Mund und Nase tragen, empfohlen werden dafür sogenannte “Community-Masken”. Sollte das nicht ausreichen, “erwägen wir  auch eine Maskenpflicht”, so Söder heute Mittag. Und auch ganz wichtig: In Bayern gelten die bayerischen Regelungen, die mitunter über die gestern von Bundeskanzlerin Merkel genannten Beschränkungen hinausgehen!

 

Die heute beschlossenen Regelungen im Detail (Quelle: Bayerische Staatsregierung):

Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Geschäfte
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:

  • Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
  • Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
  • Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.

Gastronomie / Hotellerie / Tourismus
Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

Veranstaltungen und Versammlungen
Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Auf Bundesebene wird zeitnah mit den großen Religionsgemeinschaften das Gespräch aufgenommen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg zu vereinbaren.

Schulen / Kinderbetreuung
Es wird folgende schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt:

  • Ab dem 27. April 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen.
  • Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zuhause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.
  • Ab dem 11. Mai 2020 können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Über die Einzelheiten wird rechtzeitig vorher unter Einbeziehung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz entschieden. Es wird angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.
  • Die bisherige Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten wird beibehalten und ab 27. April 2020 ausgeweitet. Zukünftig kann die Notbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Branchen arbeitet.

Im Vorfeld einer Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an bayerischen Schulen muss zunächst schulartübergreifend insbesondere geklärt werden unter welchen Rahmenbedingungen Unterricht im Klassenzimmer abgehalten werden kann (Hygiene, Abstandsregelung, Klassengröße) und wie auf dem Schulweg ein bestmöglicher Infektionsschutz sichergestellt werden kann. Das Kultusministerium wird hierzu zusammen mit dem Gesundheits- und dem Verkehrsministerium ein Konzept erstellen. Entsprechende Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzung für alle Erleichterungsschritte.

Hochschule / Universitäten
Der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen soll zwar am 20. April starten, allerdings findet das Sommersemester vorerst digital statt, die Abnahme von Prüfungen ist im Präsenzbetrieb möglich.
Staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen können ab dem 27. April 2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime
Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden.

ÖPNV
Das Verkehrsministerium wird ein Konzept zur stufenweisen Steigerung der Verkehrskapazitäten einschließlich erforderlicher Schutz- und Hygienemaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV und SPNV) erarbeiten. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von Alltagsmasken im ÖPNV dringend empfohlen.