Arbeitsmarktzulage bleibt bestehen

von Catrin Guntersdorfer

Pädagogisch Beschäftigente in der Gemeinde Grasbrunn erhalten weiterhin eine Arbeitsmarktzulage. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es neben der Großraumzulage München auch eine pauschale Arbeitsmarktzulage. Diese, zunächst bis Ende Dezember 2020 befristete Zulage, soll ab 2021 fortgeführt werden und gilt zunächst für weitere sechs Jahre. Darauf einigte sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 27. Oktober einstimmig. Je nach Entgeltgruppe erhält ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin zwischen 100 und 150 Euro. Teilzeitkräfte erhalten die Zulage anteilig. Die freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen sollen im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen bei der Arbeitsmarktzulage für das Erziehungspersonal gleichgestellt werden.
(Foto: kindergarten-pixbay)