„Grober Schlag ins Gesicht“

von Markus Bistrick

„Ein pauschales zweites „Herunterfahren der Wirtschaft“ wird dieser massiv schaden,“ so Landrat Robert Niedergesäß. „Zum Beispiel die Gastronomie ohne differenzierte Betrachtung komplett zu schließen bzw. alleine schon eine Sperrzeit um 21 Uhr, ist ein grober und unnötiger Schlag ins Gesicht derjenigen Gastronomen, die in den letzten Monaten erhebliche Investitionen zur Einhaltung der geforderten Hygienekonzepte getätigt und diese konsequent umgesetzt haben.“ Diese Zeilen ließ Niedergesäß noch vor der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Nachmittag verbreiten. Was jetzt ab Montag gilt:

Für morgen ist die nächste Sitzung des Corona-Krisenstabs im Landratsamt anberaumt. Die Zahlen würden dort genau analysiert, um der Situation entsprechend reagieren zu können, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts weiter. Ein Herunterfahren „mit der Gießkanne“ wird als ungeeignetes Mittel zu Eindämmung des Virus angesehen. Zur Austrocknung des Virus muss es gezielt dort „bekämpft“ werden, wo es auftritt, so Niedergesäß.

Zum Stand heute ist bei 201 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg eine Infizierung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Bisher sind im Landkreis insgesamt 1136 Infektionen aufgetreten. 927 Erkrankte sind wieder gesund, acht verstorben.

Die 7-Tage-Inzidenz steigt weiter an und liegt nun bei 120,23. Da die offiziellen Statistiken etwas hinterherhinken, wird der Landkreis dort noch mit einer Inzidenz von unter 100 geführt. Eine Verlängerung der Sperrzeit auf 21 Uhr wird daher frühestens am Freitag umgesetzt werden müssen, teilt das Landratsamt weiter mit.

Unterdessen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel vor wenigen Minuten die Ergebnisse des Treffens mit den Ministerpräsidenten bekanntgegeben. Demnach gelten ab Montag (2. November) bis Ende November nun bundesweit folgende einheitliche Regelungen:

  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet
  • Strengere Kontaktbeschränkungen: Ab Montag sollen sich im Freien nur noch maximal 10 Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen.
  • Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen müssen schließen. Erlaubt ist aber die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
  • Reisen: Die Bevölkerung wird aufgefordert, auf „unnötige“ private Reisen zu verzichten. Das gilt auch für Tagesausflüge.
  • Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport (z.B. alleine Joggen gehen) ist allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. Profi-Sport (etwa Spiele der Bundesliga) ist nur noch ohne Zuschauer erlaubt.
  • Dienstleistungen: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
  • Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden vom 2. November an bis Ende des Monats schließen. Dazu zählen Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
  • Gottesdienste: Die Kirchen bleiben offen.
  • Groß- und Einzelhandel: Darf geöffnet bleiben, aber nur 1 Kunde auf 10 Quadratmeter.

Ansonsten plant der Bund eine Nothilfe für Unternehmen, die von den vorübergehenden Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. Erstattet werden sollen Umsatzausfälle bis zu einer Höhe von 75 Prozent (vom Umsatz des Novembers 2019), die Finanzhilfe hat ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro.