Gestern (22.8.) ist es, gegen 21.30 Uhr, zu zwei Anrufen von Trickbetrügern in Vaterstetten gekommen. Die beiden 71- und 70-jährigen Frauen, bekamen Anrufe, bei denen die Anrufer sich als Polizeibeamte von Vaterstetten bzw. Haar ausgegeben haben. Laut Mitteilung der Polizeiinspektion Poing, teilten die falschen Polizisten mit, dass man bei einer Täterfestnahme einen Zettel gefunden habe, worauf Name und Adresse der Angerufenen notiert seien. Die Angerufenen müssten damit rechnen, dass demnächst bei ihnen eingebrochen werde.
Wörtlich heißt es im Bericht der Polizei Poing: “Der Trick ist nicht neu: Die Betrüger rufen die möglichen Opfer an und geben sich als Polizeibeamte aus, um Informationen zu möglichen Wertgegenständen im Haus oder Kontodaten herauszufinden. Im Display wird die Nummer des jeweiligen Polizeipräsidiums oder die Notrufnummer 110 (in diesen Fällen die TNr. 089/110) angezeigt. Möglich ist das über das sogenannte Call ID Spoofing. Mit dieser Methode kann der Anrufer frei wählen, welche Nummer bei seinem Gegenüber im Display erscheint. Dadurch wird zum einen die wahre Identität des Anrufers verschleiert und zum anderen eine falsche Identität vorgetäuscht. Selbst Behördennummern sind hiervor nicht geschützt. Sogar beim Drücken der Rückruftaste des eigenen Telefons werde man automatisch zu den Trickbetrügern weitergeleitet. Täter schrecken auch nicht davor zurück, sich mit tatsächlich existierenden Namen von Polizeiange-hörigen vorzustellen.
Die Angerufenen haben sich in diesen Fällen richtig verhalten und keine weiteren Angaben gemacht, sondern bei der Polizeiinspektion Poing zurückgerufen.
Die Polizei warnt:
Polizisten machen keine Hausbesuche, um “nach dem Rechten zu sehen”, Polizeibeamte fragen Sie nicht nach Ihrem persönlichen Geldversteck und nie nach Ihren Kontodaten. Behörden fordern kein Geld am Telefon! Die Notrufnummer der Polizei wird nie sichtbar bei Anrufen übertragen. “Ich komme von der/dem: Polizei, Telekom, Altenhilfe, Versorgungsamt, Seniorenberatung, Hausverwaltung, Finanzamt…” kann jeder sagen, lassen Sie sich deshalb immer den Ausweis zeigen und erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Behörde selbst.
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