AfD-Wahlanfechtung zurückgewiesen

von Leon Öttl

Wie der erste Bürgermeister der Stadt Haar, Andreas Bukowski, am Dienstag mitteilte, liegt seit Anfang Juni eine Entscheidung des Landratsamtes zur Wahlanfechtung der AfD vor: Nach „intensiver Prüfung“ sei man zum Ergebnis gekommen, dass diese unbegründet sei, weshalb man sie zurückgewiesen habe.

Im Antrag des AfD-Ortsverband hieß es wörtlich, „dass bei der Aufstellungsversammlung der UBH 13 stimmberechtigte Mitglieder anwesend waren, tatsächlich jedoch nur vier Personen als wahlberechtigt behandelt und zur Abstimmung zugelassen wurden. Neun Mitgliedern wurde damit ohne rechtliche Grundlage das Stimmrecht entzogen.“ Auch sei „entgegen den gesetzlichen Vorgaben – kein ordnungsgemäßes Wahlverfahren festgelegt und in der Niederschrift dokumentiert“ worden, was zur Nichtzulassung des Wahlvorschlags für die Wahl des Stadtrats hätte führen müssen.

Für das Landratsamt stellt die Abstimmung durch lediglich vier Mitglieder jedoch keine Unrechtmäßigkeit dar, die Liste der UBH wurde somit rechtskonform aufgestellt. Mit Martin und Nadine Metzger stellen die Unabhängigen Bürger zwei der 30 Stadträte