Achtung: Betrüger kapern WhatsApp

von Eva Bistrick

Für ein Nachwuchstalent stimmen, einem Verein helfen oder die Studienarbeit eines Bekannten unterstützen: Solche Nachrichten wirken harmlos – zumal sie häufig von einer vertrauten Person kommen. Genau darauf setzen Betrüger bei einer WhatsApp-Masche, vor der die Polizei aktuell warnt.

Die Bitte ist schnell erfüllt: „Kannst du kurz für uns abstimmen?“ Dazu ein Link, vielleicht noch ein freundliches Dankeschön – nichts, was auf den ersten Blick verdächtig wirkt. Doch hinter vermeintlichen Online-Wettbewerben oder Abstimmungen können Kriminelle stecken, die es auf das WhatsApp-Konto des Empfängers abgesehen haben.

So funktioniert die Betrugsmasche

Der mitgeschickte Link führt auf eine gefälschte Internetseite. Dort werden Nutzer je nach Variante aufgefordert, ihre Telefonnummer einzugeben, einen Bestätigungs- oder Kopplungscode zu übermitteln oder einen QR-Code zu scannen.

Was wie die Bestätigung einer Abstimmung aussieht, dient in Wirklichkeit dazu, ein Gerät der Betrüger mit dem eigenen WhatsApp-Konto zu verbinden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bezeichnet diese Methode als „Ghost Pairing“. Dabei wird nicht die Verschlüsselung von WhatsApp geknackt. Vielmehr autorisiert das Opfer unwissentlich das fremde Gerät als zulässiges Zusatzgerät. Die Täter können dadurch auf Nachrichten, Medien und Kontakte zugreifen.

Besonders tückisch: WhatsApp kann auf dem eigenen Smartphone zunächst ganz normal weiterlaufen. Der fremde Zugriff fällt deshalb möglicherweise nicht sofort auf.

Der bloße Klick ist noch nicht die Konto-Übernahme

Anders als manche Warnungen vermuten lassen, genügt bei dieser Masche in der Regel nicht allein das Öffnen des Links. Entscheidend ist der nächste Schritt: Die Falle schnappt zu, wenn ein Code eingegeben, ein QR-Code gescannt oder eine Geräteverknüpfung bestätigt wird.

Wer einen verdächtigen Link lediglich geöffnet, anschließend aber keine Daten eingegeben und nichts bestätigt hat, sollte die Seite schließen und sicherheitshalber in WhatsApp den Bereich „Verknüpfte Geräte“ kontrollieren.

Ist das Konto verknüpft, verschicken die Täter im Namen des Betroffenen weitere Nachrichten. Häufig schildern sie eine angebliche finanzielle Notlage und bitten um eine schnelle Überweisung. Weil die Nachricht von einer gespeicherten und bekannten Nummer kommt, wirkt sie erheblich glaubwürdiger als eine klassische Betrugsnachricht von einem fremden Absender.

Auch auf Rückfragen können die Täter reagieren. Einen Telefon- oder Sprachanruf vermeiden sie dagegen meist – schließlich würde dabei schnell auffallen, dass am anderen Ende nicht die vermeintlich bekannte Person sitzt. Die Polizei rät deshalb, ungewöhnliche Nachrichten über die bereits bekannte Telefonnummer oder persönlich zu überprüfen.

Die Polizei rät:

  • Ungewöhnliche Bitten über einen zweiten Kommunikationsweg überprüfen.
  • Keine Bestätigungs- oder Kopplungscodes weitergeben.
  • QR-Codes nur scannen, wenn Zweck und Herkunft zweifelsfrei bekannt sind.
  • Unter „Verknüpfte Geräte“ regelmäßig nach unbekannten Anmeldungen suchen und diese sofort entfernen.
  • Die Verifizierung in zwei Schritten bei WhatsApp aktivieren.
  • Geld niemals allein aufgrund einer Messenger-Nachricht überweisen.

WhatsApp hat inzwischen zusätzliche Warnhinweise für auffällige Geräteverknüpfungen eingeführt. Erkennt das System verdächtige Signale, soll angezeigt werden, woher die Anfrage stammt und dass es sich um einen Betrugsversuch handeln könnte. Darauf allein sollten sich Nutzer allerdings nicht verlassen.

Was tun, wenn bereits etwas bestätigt wurde?

Unbekannte Geräte sollten umgehend aus dem WhatsApp-Konto entfernt werden. Zugleich sollten die eigenen Kontakte – möglichst über einen anderen Kanal – darüber informiert werden, dass betrügerische Nachrichten im Umlauf sein könnten.

Wurde bereits Geld überwiesen, sollte unverzüglich die Bank kontaktiert werden. Chatverläufe, Telefonnummern, Screenshots und Bankverbindungen sollten nicht gelöscht, sondern als mögliche Beweismittel gesichert werden. Anschließend empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei.