Wer liegt bei der Briefwahl vorne?

von Markus Bistrick

Vor allem der Stimmzettel mit den Kandidaten für den Kreistag ist riesig. Da kann man leicht den Überblick verlieren. Umso praktischer ist es, wenn man das große Formular daheim in aller Ruhe durchgehen kann. Kein Wunder also, dass die Briefwahl seit Jahren stark nachgefragt wird. Insbesondere im Flächenstaat Bayern erfreut sie sich großer Beliebtheit und nimmt im bundesweiten Vergleich regelmäßig eine Spitzenposition ein. Bei der Bundestagswahl 2025 nutzten dort 52,2 Prozent der Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Post.

Wir haben in Haar, Grasbrunn und Vaterstetten nach dem aktuellen Stand gefragt: Fast 40 Prozent der 19.347 Wahlberechtigten in der Gemeinde Vaterstetten haben bereits einen Antrag auf Briefwahl gestellt. Damit liegt die größte Kommune im Landkreis Ebersberg vor der Gemeinde Grasbrunn mit rund 36 Prozent von 5.324 Wahlberechtigten. In der Stadt Haar haben bislang 4.514 von 16.539 Wahlberechtigten Briefwahl beantragt, was etwa 27 Prozent entspricht.

Interessant auch: Zwischen 60 und 70 Prozent der Briefwahlunterlagen werden – nach Schätzungen der Wahlämter in den drei Kommunen – persönlich im Briefkasten vor dem Rathaus eingeworfen, lediglich ein Drittel wird von der Deutschen Post zugestellt.

Wie läuft die Briefwahl ab?

Mit der offiziellen Wahlbenachrichtigung, die per Post zugestellt wird, kann ein Wahlschein inklusive Briefwahlunterlagen beantragt werden – entweder schriftlich oder persönlich beim zuständigen Wahlamt der Wohnortgemeinde. In vielen Gemeinden besteht inzwischen auch die Möglichkeit, den aufgedruckten QR-Code zu scannen und die Unterlagen digital anzufordern.

Seit dem 16. Februar werden die Wahlscheine zusammen mit den Stimmzetteln verschickt. Wichtig ist: Ohne Wahlschein ist weder die Stimmabgabe im Wahllokal noch per Brief möglich.

Für die Briefwahl werden die ausgefüllten Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag gelegt und dieser verschlossen. Anschließend kommt der Umschlag zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag, der ebenfalls zuzukleben ist.

Welche Fristen gelten?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr beim zuständigen Rathaus eingegangen sein. Für die rechtzeitige Zustellung ist die wählende Person selbst verantwortlich. Seitens des bayerischen Innenministeriums wird empfohlen, den Brief spätestens am Donnerstag vor dem Wahltag – in diesem Fall am 5. März – abzuschicken.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann den Wahlbrief auch direkt beim Rathaus abgeben: entweder durch Einwurf in den Hausbriefkasten der Gemeinde oder durch persönliche Übergabe an Mitarbeitende des Wahlamts – möglich ist das bis zum Wahltag selbst.