Was Sie jetzt wissen sollten!

von Markus Bistrick

Jeder nicht zwingend nötige Kontakt sollte unbedingt vermieden werden, das ist das Gebot der Stunde und steht über all den Verordnungen. Also unbedingt: Daheim bleiben und Kontakte reduzieren! Seit Mittwoch (9.12.) gelten in Bayern ansonsten auch die neuen, bzw. verschärften Corona-Regeln. Doch wann ist ein Landkreis ein Hotspot und was heißt das? Darf ich statt einer Maske auch ein Gesichtsvisier tragen? Und was ist eigentlich ein „triftiger Grund“? Werden die Abiturprüfungen 2021 verschoben und dürfen noch Schulaufgaben geschrieben werden? B304.de beantwortet die wichtigsten Fragen:

 

Darf ich auch Klarsichtmasken, also Gesichtsvisiere tragen?

Nein. Das bayerische Gesundheitsministerium hat seine Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen geändert. Künftig sind in Bayern nur noch textile Masken zulässig. Eine ausreichende Bedeckung liegt dann vor, wenn die Mund-Nasen-Bedeckung entweder umlaufend und bündig an der Haut anliegt oder wenn ein Spalt zwischen Mund-Nasen-Bedeckung und der Haut freigelassen wird, der nur so groß ist, dass ein bequemes Atmen möglich ist.

 

Muss ich beim Autofahren eine Maske tragen?

Ist der Fahrer alleine im Auto unterwegs, muss er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Sobald eine weitere haushaltsfremde Person mitfährt, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. In diesem Fall hat der Fahrer darauf zu achten, dass er sein Gesicht nur so verhüllt, dass er weiterhin erkennbar ist, insbesondere müssen die Augen noch erkennbar sein. Ebenfalls wichtig: Durch die Mund-Nasen-Bedeckung darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden, etwa durch ein Beschlagen der Brille.

 

Ab wieviel Jahren gilt die Maskenpflicht?

Die “Maskenpflicht” gilt für Personen ab dem sechsten Geburtstag. Jüngere Kinder müssen keine Maske tragen.

 

Wo besteht Maskenpflicht?

Faustregel: Überall dort wo 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden kann. Konkret: Auf zentralen Begegnungsflächen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, besteht Maskenpflicht. Aber auch vor und in öffentlichen Gebäuden, Schulen und auf dem Schulgelände, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Handels- und Dienstleistungsbetrieben, Arztpraxen und auf Parkplätzen und Märkten. Auch am Arbeitsplatz, sofern dort nicht 1,5 Meter Abstand gehalten werden kann.

 

Was passiert bei Verstößen?

Wer gegen die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro.

 

Bayernweit gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Wie viele Personen darf ich noch treffen?

Die private Zusammenkunft ist auf insgesamt maximal 2 Haushalte beschränkt (also der eigene Haushalt und ein weiterer) – dabei dürfen sich nicht mehr als 5 Personen zusammenfinden. Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

 

Die Wohnung darf seit dem 9. Dezember nur aus triftigem Grund verlassen werden (Ausgangsbeschränkung). Was sind „triftige Gründe“?

Im Wesentlichen: der Weg zu Arbeit oder Schule, die Erledigung von Einkäufen, Arzt- oder Therapiebesuche, Behördengänge, Sport und Bewegung an der frischen Luft (alleine oder mit einem weiteren Haushalt), die Teilnahme an Gottesdiensten sowie an Versammlungen (Gesangsverbot, Maskenpflicht), die Versorgung von Tieren, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis.

 

Welche Sonderregelungen gelten an Weihnachten?

Im Zeitraum vom 23. bis 26. Dezember 2020 sind Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis von bis zu zehn Personen ohne Begrenzung der Zahl der Haushalte möglich. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

 

Wie und mit wem darf ich Silvester feiern?

Für Silvester gibt es keine Ausnahme, hier sind die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen zu beachten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird, ist erlaubt. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind von der Personenbegrenzung ausgenommen. Außerdem: Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist derzeit unabhängig von den anwesenden Personen untersagt.

 

Darf ich mit meinen Kindern einen Spielplatz besuchen?

Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder untereinander zu achten.

 

Welcher Sport ist erlaubt?

Erlaubt ist die Ausübung von Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

 

Was gilt für den Schulunterricht?

Von Klasse 1 bis 7 sowie für die Abschlussklassen: Präsenzunterricht. Ab Klasse 8: Wechselunterricht (außer bei Förderschulen/Schulen für Kranke; bei Beruflichen Oberschulen in Jahrgangsstufe 11 und Vorklassen). An allen beruflichen Schulen: Distanzunterricht.

 

Finden vor Weihnachten noch Schulaufgaben statt?

In Klassen, die sich im Wechselunterricht oder vollständig im Distanzunterricht befinden, können vor Weihnachten keine schriftlichen Leistungsnachweise (wie z. B. Schulaufgaben) mehr stattfinden. Mögliche Nachhol- oder ggf. Härtefallregelungen werden derzeit erarbeitet.

 

Wann endet die Schule vor Weihnachten?

Die Staatsregierung hat entschieden, dass in diesem Jahr am 21. und 22. Dezember kein Unterricht mehr stattfindet. Der letzte Unterrichtstag im Jahr 2020 ist somit Freitag, der 18. Dezember. Am 21. und 22. Dezember wird eine Notbetreuung angeboten.

 

Finden die Abiturprüfungen 2021 planmäßig statt?

Nein! Der Beginn der Abiturprüfung wird vom 30. April 2021 (voraussichtlich) auf den 12. Mai 2021 verschoben. In der 12. Klasse des Gymnasiums wird der Ausbildungsabschnitt 12/1 bis zum 1. Februar 2021 verlängert. Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrkräfte haben so länger Zeit, um die vorletzte Etappe auf dem Weg zum Abitur abzuschließen.

 

Was gilt für Glühweinstände und Alkoholkonsum unter freiem Himmel?

Der Konsum von Alkohol ist auf öffentlichen Verkehrsflächen in Innenstädten und an einigen weiteren öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt.

 

Darf man noch verreisen?

Von Reisen wird dringend abgeraten. Wenn Sie in einem ausländischen Corona-Risikogebiet waren, müssen Sie das dem zuständigen Gesundheitsamt melden und sich 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Verkürzung ist aber unter bestimmten Bedingungen möglich (z.B.  für Besuche aus familiären Gründen von bis zu 72 Stunden, für Berufs- und Studienpendler).

 

Darf ich in der Kreisklinik Ebersberg noch Patienten besuchen?

Nein und ja. Grundsätzlich gilt ein Besuchsverbot. Aber: Für folgende Stationen bzw. Situationen kann der Stationsarzt Ausnahmen genehmigen: Begleitperson im Kreißsaal und auf der geburtshilflichen Station, Patientenbesuche auf der Palliativstation oder in der Sterbephase auf anderen Stationen, für Besuche aus besonderen medizinisch-pflegerischen Gründen, wenn zum Beispiel patientenbezogene Regelungen wie Verlegungen oder Vollmachten zu treffen sind. Auch die Weihnachtsfeiertage sind vom Besuchsverbot ausgenommen.

 

Was gilt für Altenheime, Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen?

Maximal ein Besucher pro Tag und Bewohner (Voraussetzung: aktueller negativer Coronatest, FFP2-Maske).

 

Welche Dienstleister und Einrichtungen dürfen derzeit nicht öffnen?

Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder, Sportstätten, Zoos etc.) ist untersagt. Ebenso geschlossen sind Kulturstätten wie (Gemeinde-)Büchereien oder Museen. Genauso Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist: zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Fitnessstudios. Ausnahme: Friseure und medizinische Dienstleistungen wie beispielsweise Physiotherapie.

Gastronomie ist nur für Selbstabholung oder Lieferung gestattet. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Auch Angebote der Erwachsenenbildung (u.a. vhs) müssen geschlossen bleiben. Dies gilt nicht für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks, Musikschulen und Fahrschulunterricht.

 

Ab wann gelten die verschärften Hotspot-Regeln und für wie lange?

Sobald das RKI für einen Landkreis eine 7-Tage-Inzidenz von über 200 meldet, ist ein Landkreis ein Hotspot. Es greifen dann (eigentlich) sofort die Hotspot-Regeln wie eine nächtliche Ausgangssperre. Diese Regeln gelten für mindestens 7 Tage, auch wenn der Inzidenz-Wert schon am 2. Tag wieder unter 200 sinkt!!!

 

Warum dauert es trotzdem manchmal länger bis beispielsweise die Schulen die Hotspot-Regeln umsetzen (Distanzunterricht ab der 8. Klasse)?

Das liegt am Krisenmanagement. Im zuständigen Landratsamt muss zunächst die schriftliche Anweisung aus dem Ministerium vorliegen. Das geht manchmal schneller, manchmal dauert es auch mehrere Tage.

 

Was genau gilt für einen Hotspot-Landkreis (7-Tage-Inzidenz über 200)?

  • In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 200 gilt von 21 bis 5 Uhr des Folgetages eine Ausgangssperre. D.h., der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur zulässig: im Rahmen der Arbeit, für medizinische und veterinärmedizinische Notfälle, bei Wahrung des Sorge- und Umgangsrechts, bei Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, bei Begleitung Sterbender, für die Versorgung von Tieren, aus ähnlichen gewichtigen und unabweisbaren Gründen. An den Weihnachtstagen (24.-26. Dezember): für Gottesdienstbesuch.
  • An allen Schulen ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung findet kein Präsenzunterricht statt. Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.
  • Außerdem sind Märkte zum Warenverkauf untersagt. Ausnahmen gibt es für regelmäßig stattfindende Wochenmärkte für den Verkauf von Lebensmitteln.

Die Regelungen treten frühestens außer Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz seit mindestens sieben Tagen in Folge die Marke von 200 unterschritten hat.

 

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns und wir recherchieren für Sie: markus@bistrickmedia.de

 

(Stand: 10. Dezember 2020, alle Angaben ohne Gewähr, Quellen: Landratsamt Ebersberg, Bayerische Staatsregierung)

Symbolfoto: adobestock / Mix and Match Studio