Was sich ab heute ändert

von b304

Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde. Bis Juli lag der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Bereits zum 1. Juli diesen Jahres wurde er in einem ersten Schritt auf 10,45 Euro angepasst.

Menschen, die einen sogenannten 450-Euro-Job haben, können aufgrund einer Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze bis zu 520 Euro verdienen. Das entspricht einer Arbeitszeit von 10 Stunden die Woche.

In Deutschland müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Immobilienbesitzer haben noch bis 31. Oktober Zeit, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Wer keine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung habe, könne die Unterstützung Angehöriger oder eines Steuerberaters in Anspruch nehmen oder sich in den Rathäusern die Formulare besorgen, teilt das Finanzamt Ebersberg mit. Online-Angebote gibt es unter: www.elster.de. Für Fragen: 089 / 30 70 00 77.

Eine Verordnung mit dem Namen „Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ legt für Hausbesitzer ab Oktober fest, dass sie ihre Heizung innerhalb der nächsten 2 Jahre durchchecken lassen müssen. Da es durch den steigenden Bedarf dauern kann, lieber bald einen Termin vereinbaren.

Am dem 1. Oktober ändern sich die Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung. Neue Fragen kommen hinzu, viele werden überarbeitet.

Ab dem 25. Oktober läuft WhatsApp nur noch auf einem iPhone mit dem Betriebssystem iOS 12 oder höher, also nicht mehr auf einem iPhone 5 oder 5c.

Ebenfalls am Dienstag, 25. Oktober ändert sich etwas, und zwar am Sonnenlicht. Denn dann findet eine partielle Sonnenfinsternis statt, was bedeutet, dass die Sonne teilweise vom Mond verdeckt wird. Sie beginnt um 11.10 Uhr und endet um 13.16 Uhr. WICHTIG: Nicht mit bloßem Auge oder nur mit einer Sonnenbrille in die Sonne schauen, sonst drohen ernsthafte Augenschäden.

Corona: Bundesweit müssen ab 1. Oktober in Fernzügen, Kliniken, in der Pflege und in Arztpraxen FFP2-Masken getragen werden – in Flugzeugen nicht. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren. Die Länder können darüber hinaus die Maskenpflicht auf weitere Bereiche ausdehnen – in Bussen und Bahnen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Und: Ab dem 1. Oktober sind für den Status „Vollständig geimpft“ drei Impfdosen notwendig. Wer bereits infiziert war, braucht dann zwei Spritzen statt einer für den vollständigen Immunschutz.