In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Nachrichten und Anrufe zu einem derzeit in der Öffentlichkeit viel diskutierten Ermittlungsverfahren erreicht. Viele unserer Leser wollen wissen, warum B304.de bislang nicht darüber berichtet hat. Die Antwort ist: Weil eine Berichterstattung zum jetzigen Zeitpunkt aus presserechtlicher Sicht nicht zulässig wäre.
Auch uns liegen seit Längerem Hinweise zu dem Sachverhalt vor. Wie in solchen Fällen üblich, prüfen und recherchieren wir diese sorgfältig und stehen unter anderem mit den zuständigen Behörden in Kontakt.
Insbesondere bei einer Verdachtsberichterstattung setzt das Presserecht den Medien sehr enge Grenzen. Dabei reicht es nicht aus, dass ein Ermittlungsverfahren läuft oder eine Person festgenommen wurde. Hinzu kommt, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Für ein bundesweit erscheinendes Medium gelten dabei oftmals andere praktische Voraussetzungen als für ein Lokalmedium wie B304.de. Während überregional so berichtet werden kann, dass die Beteiligten anonym bleiben, ist das in unserem begrenzten Berichtsgebiet kaum möglich. Bereits wenige Angaben – etwa zum Alter, zum Wohnort oder zum Beruf – können ausreichen, damit viele Menschen sofort wissen, um wen es geht – auch, wenn der Name nicht genannt wird. Das Presserecht erlaubt eine Berichterstattung über laufende Ermittlungsverfahren aber nur dann, wenn dadurch Beschuldigte oder Betroffene nicht unzulässig identifizierbar werden.
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt: Bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs spielt auch der Schutz möglicher Opfer und ihres persönlichen Umfelds eine zentrale Rolle. Auch deshalb verbietet sich eine vorschnelle oder unvollständige Berichterstattung.
Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass wir den im Raum stehenden Verdacht nicht ernst nehmen oder den Fall ignorieren. Im Gegenteil: Wir verfolgen die Entwicklungen sehr aufmerksam und recherchieren intensiv dazu.
Bis dahin bitten wir um Verständnis, dass wir keine Spekulationen veröffentlichen und keine Informationen verbreiten, die gegen Persönlichkeitsrechte oder presserechtliche Vorgaben verstoßen. Sie, unsere Leser können sich aber darauf verlassen: Sobald eine Berichterstattung rechtlich zulässig und nach unseren journalistischen Maßstäben verantwortbar ist, werden wir selbstverständlich darüber informieren.
Hinweis der Redaktion: Auch für unsere Kommentarfunktion gelten dieselben presserechtlichen Maßstäbe wie für unsere Berichterstattung. Kommentare, die Rückschlüsse auf beteiligte Personen zulassen, Namen nennen oder Spekulationen zu laufenden Ermittlungsverfahren enthalten, können wir daher nicht freischalten.
