Dunkelheit: Vorsicht vor Einbrechern!

von Markus Bistrick

Alljährlich verzeichnet die Polizei Poing – insbesondere in der Gemeinde Vaterstetten – im Winterhalbjahr eine  Zunahme von Einbrüchen in Häuser und Wohnungen. Die Täter nutzen in den Monaten zwischen Oktober und März die früher einsetzende Dunkelheit der Herbst- und Wintertage, um so gefahrloser zu Werke gehen zu können. Dieses kriminelle Phänomen trägt die Bezeichnung Tages- bzw. Dämmerungswohnungseinbruch. Die Polizei rät daher zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen und gibt Verhaltenstipps.

Die im Winter während der Dunkelheit meist berufsbedingte,  Abwesenheit der Bewohner, ist von den Tätern an der fehlenden Beleuchtung der Wohnräume leicht von außen zu erkennen.  Bevorzugt werden dabei am Ortsrand gelegene Wohngebiete  von den Einbrechern ins Visier genommen.  Gut eingewachsene und schlecht einsehbare Grundstücke sind ebenfalls besonders gefährdet. Die Diebe nutzen die genannten Bedingungen um Terrassen- oder Balkontüren bzw. Fenster aufzubrechen. Fast ausschließlich werden anschließend leicht abtransportierbare Wertgegenstände oder Bargeld gestohlen.

Polizei rät zu Vorsichtsmaßnahmen und gibt Verhaltensratschläge:

  • Schließen und verriegeln Sie beim Verlassen Ihrer Wohnung alle Fenster und Türen.
  • Halten Sie gerade in Mehrfamilienhäusern auch tagsüber den Hauseingang verschlossen.
  • Lassen Sie ihre Wohnung nicht gänzlich unbeleuchtet. Der Einsatz von individuell regelbaren Zeitschaltuhren kann während ihrer Abwesenheit die Wohnung bewohnt erscheinen lassen.
  • Verwahren Sie Bargeld und Wertgegenstände an einem sicheren Ort. Verstecke im Haus bieten keine ausreichende Sicherheit.
  • Vermeiden Sie auf Ihrem Anrufbeantworter  Abwesenheitszeiten zu nennen.
  • Achten Sie in ihrem Wohngebiet auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge. Notieren sie gegebenenfalls Kennzeichen der Fahrzeuge und Beschreibung der Personen.
  • Vorsicht, wenn Unbekannte an ihrer Haustür klingeln und sich nach Nachbarn erkundigen. Möglicherweise wollen Straftäter auf diese Weise feststellen ob bei ihrem Nachbarn oder Ihnen jemand zu hause ist.
  • Zögern Sie nicht bei verdächtigen Wahrnehmungen die Polizei (Notruf 110) zu rufen. Jeder Hinweis kann wertvoll sein.