Volksbegehren startet Ende Januar

von Catrin Guntersdorfer

Ab Ende Januar können sich Bürgerinnen und Bürger in Bayern für das Volksbegehren Artenvielfalt eintragen. Die Forderungsliste ist lang – die Bienen sind nur ein Teil davon. Ab dem 31. Januar liegen in den Rathäusern zwei Wochen lang Unterstützerlisten für das Volksbegehren Artenvielfalt aus. Das Motto lautet: „Rettet die Bienen“- dabei geht es neben den Biene Maja noch um jede Menge andere Arten und umweltrelevante Themen. Innerhalb von zwei Wochen müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern unterschreiben. Kommen so viele Unterschriften zusammen, folgt der Volksentscheid: Innerhalb von sechs Monaten muss der Antrag im Bayerischen Landtag behandelt werden – der dann ein entsprechendes Gesetz beschließen kann.

„Die Biene ist ein Sympathieträger – es geht aber um viel mehr Arten“, sagt Agnes Becker, stellvertretende Landesvorsitzende der Bayern-ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) und dort Beauftragte für das Volksbegehren. „Wir wollen, dass das Bayerische Naturschutzgesetz geändert wird und unter anderem Biotope besser vernetzt werden, Uferrandstreifen stärker geschützt werden und der ökologische Anbau in Bayern gezielt ausgebaut wird.“ So sollen beispielsweise ab 2030 mindestens 30 Prozent der Anbauflächen in Bayern ökologisch bewirtschaftet werden – bisher sind es laut Becker 8 bis 9 Prozent.

Die ÖDP hatte das Projekt Anfang 2018 angestoßen. Mittlerweile hat das Vorhaben mehr als hundert Organisationen als Unterstützer, auch die Grünen sind an Bord. Gegenwind kommt hingegen vom Bayerischen Bauernverband. Besonders in der Kritik: die geforderten Mindestflächen für den ökologischen Anbau. Das Volksbegehren weise hier den „falschen Weg“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl. „Eine Ausdehnung des Ökolandbaus auf 20 bis 30 Prozent per Gesetz würde in einem Desaster für den Markt für regionale Bio-Erzeugnisse enden.“

Kommen die geforderten Stimmen zusammen, ist der Landtag am Zug und hat mehrere Optionen: Er kann zum Beispiel den Vorschlag zur Gesetzesänderung, so wie er ist,  annehmen oder das Begehren ablehnen. Tritt dieser Fall ein, sind die Bürger wieder am Zug: Im Rahmen eines Volksentscheids dürften alle Stimmberechtigten mit Ja oder Nein über den Vorschlag abstimmen und die Politik könnte nichts mehr daran ändern.

Auf der Webseite www.volksbegehren-artenvielfalt.de lässt sich der genaue Gesetzestext herunterladen. Hier sind zudem die einzelnen Schwerpunktthemen – u.a. “Mehr Blühwiesen” und “Mehr Transparenz” – erklärt. Außerdem können sich an dieser Stelle auch Freiwillige melden, die das Volksbegehren ehrenamtlich unterstützen möchten – zum Beispiel als Lotse vor den Rathäusern.

 

Das Volksbegehren geht auf Initiative der ÖDP zurück. Anfang Oktober 2018 konnten bereits 95.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag abgegeben werden - fast vier Mal so viel wie nötig.