Bei der konstituierenden Sitzung des neuen Haarer Stadtrats wurden sieben neue Mitglieder vereidigt – darunter erstmals auch zwei Stadträte der AfD, begleitet von einem stillen Protest aus den Reihen der SPD und Buhrufen des Publikums. Zudem wählte das Gremium Dieter Liebold (CSU) und Martin Metzger (UBH) zu den Stellvertretern des Ersten Bürgermeisters. Auch die Aufwandsentschädigungen für die Ratsmitglieder wurden erhöht.
Der Sitzungssaal war am Dienstagabend bis auf den letzten Platz gefüllt. In seiner Ansprache verwies Erster Bürgermeister Andreas Bukowski (CSU) auf die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde. Ein Rückgriff auf Rücklagen sei „auf Dauer kein Modell“, weshalb nun gehandelt werden müsse – insbesondere durch höhere Einnahmen, um Haar „wieder auf solide Füße zu stellen“. Eine zentrale Rolle spiele dabei das geplante Gewerbegebiet auf der Finckwiese, das er als „Schlüsselprojekt“ bezeichnete.
Im Anschluss wurden die sieben neuen Stadträte vereidigt. Neu im Gremium sind Ulrike Giradet (Grüne), Andreas Gründl (CSU), Claudia Koller (Grüne), Martina Reuel-Dietrich (CSU), Raul Würfl (SPD) sowie Gerald Radloff und Christoph Rätscher (beide AfD). Die SPD-Fraktion setzte ein stilles Zeichen des Protests: Während deren Vereidigung der beiden AfD-Stadträte kehrten die SPD-Fraktion sowie Uwe Manns (Grüne) den beiden demonstrativ den Rücken zu, aus dem Publikum waren vereinzelt Buh-Rufe zu hören.

Anschließend stand die Wahl der Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters auf der Tagesordnung. Dieter Liebold (CSU) wurde mit 22 von 31 gültigen Stimmen zum Zweiten Bürgermeister gewählt. Martin Metzger (UBH) erhielt 18 Stimmen und wurde Dritter Bürgermeister.
Kritik am Verfahren äußerte Raul Würfl, Fraktionsvorsitzender der SPD. Er bezeichnete das Vorgehen bei der Besetzung der Posten als „durchaus bemerkenswert“. Die SPD unterstützte den Vorschlag der Grünen, Henry Bock (Grüne) zum Dritten Bürgermeister zu wählen. Dieser erhielt elf Stimmen – exakt so viele, wie Grüne (sechs) und SPD (fünf) gemeinsam im Stadtrat vertreten sind.
Würfl bemängelte, dass der Wille eines Drittels der Wählerinnen und Wähler bei der Personalentscheidung unberücksichtigt geblieben sei. Dies widerspreche dem vom Bürgermeister beschworenen gemeinsamen Vorgehen. „Jedes Handeln bringt Zeichen mit sich“, sagte Würfl. Seine Fraktion sei dennoch zu einer überparteilichen Zusammenarbeit bereit. Auch Martin Metzger warb für ein gemeinsames Miteinander im Interesse der Gemeinde.
Neu eingeführt wurden zudem fünf Referentenposten, die als Bindeglied zwischen Stadtrat und Verwaltung fungieren sollen. Anders als in Vaterstetten, wo derzeit 21 der 30 ehrenamtlichen Gemeinderäte ein solches Amt innehaben, beschränkt man sich in Haar auf fünf zentrale Themenfelder: Bauwesen, Bildung, Kultur, Energie und Klimaschutz sowie Soziales. Die Verteilung der Posten erfolgte entsprechend der Stimmenverhältnisse bei der Wahl und sei damit „fair und transparent“, so Bukowski.

Ebenfalls beschlossen wurde eine neue Geschäftsordnung. Den beiden Ausschüssen – Haupt-/Umwelt-/Werk sowie Bau – wurden zusätzliche Kompetenzen übertragen. Damit alle Fraktionen vertreten sein können, wurde die Zahl der Sitze im erstgenannten Ausschuss um zwei auf nun 17 erhöht. Stadträte dürfen künftig zudem auch aus Gründen der Kinderbetreuung virtuell an Sitzungen teilnehmen; bislang war dies etwa nur im Krankheitsfall möglich.
Im Zuge der neuen Legislaturperiode beschloss der Stadtrat außerdem eine Erhöhung der Entschädigungen – die erste seit 2008. Künftig erhalten Stadträte 45 Euro pro Fraktions-, Stadtrats- und Ausschusssitzung sowie eine monatliche Grundentschädigung von 45 Euro. Referenten erhalten zusätzlich 50 Euro monatlich als Aufwandsentschädigung.
Die neuen Sätze wurden einstimmig beschlossen, nachdem ein Antrag von Mike Seckinger (Grüne), die bisherigen Beträge – unter anderem 30 Euro je Sitzung – beizubehalten, keine Mehrheit fand. Seckinger verwies auf „zahlreiche schmerzhafte Einschnitte im sozialen Bereich“. CSU-Fraktionschef Dietrich Keymer entgegnete, die Erhöhung sei „vernünftig und sachgerecht“; den Gegenantrag bezeichnete er als „populistisch“.
