Vaterstettener Katzenmörder geht in Berufung

von Eva Bistrick

2022 wurden im Gemeindegebiet mehrere Katzen getötet und verstümmelt aufgefunden – vor allem die grausame Inszenierung abgetrennter Gliedmaßen auf dem Spielplatz beim Vaterstettener Stadion hatte für Entsetzen gesorgt. Besonders bei der Frau und den beiden kleinen Kindern, die diese Szenerie samt abgetrenntem Katzenkopf, drapiert auf einer Schaukel, als Erste entdecken mussten. Der Täter, ein Vaterstettener, war zum Tatzeitpunkt noch minderjährig. Daher wurde seine 10-monatige Strafe zur Bewährung ausgesetzt, mit der Auflage, sich einer ambulanten Psychotherapie zu unterziehen, was auch geschah. Doch jetzt wurde er erneut straffällig und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt; inzwischen haben sowohl Täter als auch Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Scheinbar hat die Therapie keinen Erfolg gezeigt: Anfang April wurde der Vaterstettener, mittlerweile volljährig, vom Jugendschöffengericht in Ebersberg zu 2,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – jedoch nicht wegen der grauenvollen Taten an den Katzen, sondern wegen Körperverletzung: So hatte er 2024 in Vaterstetten an der Bushaltestelle in der Gruber Straße randaliert, Auto- und Fahrradfahrer angespuckt und schließlich im Dezember 2024 am Georg-Brauchle-Ring in München eine obdachlose ältere Frau aus der U1 auf den Betonboden gestoßen. Bilder der Überwachungskamera zeigen sie regungslos mit dem Gesicht nach unten auf dem Boden liegend; sie blutet aus einer Kopfwunde.

Die früheren Taten an den Katzen waren dabei nicht Gegenstand der aktuellen Verurteilung, flossen aber in die Gesamtbewertung ein. Richter Frank Gellhaus bezeichnete den Täter als „tickende Zeitbombe“ und begründete sein Urteil mit einer Entwicklung eskalierender Aggressionen und einer erheblichen Gefahr für andere.

In der Hauptverhandlung wurden zudem Snapchat-Videos gezeigt, die der Angeklagte selbst auf die Plattform hochgeladen hatte: Darin verhöhnt er Frauen, behinderte und obdachlose Menschen, bedrängt sie nachts an U- und S-Bahnstationen, umkreist und verfolgt sie. Man sieht auf den Videos eine Frau, die versucht, der Situation zu entkommen. Ein Rollstuhlfahrer wird über den ganzen Bahnsteig verfolgt, obdachlose Menschen angekreischt.

Zu den Videos äußerte sich das Gericht jedoch nicht. Nach Angaben von Richter Gellhaus liegt die Bewertung solcher Aufnahmen bei den Ermittlungsbehörden: Aktuell werden die Inhalte geprüft, anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft München II, ob daraus weitere Anklagen entstehen.

Jetzt haben sowohl Täter als auch Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt. Damit schleppt sich der Fall in die nächste Instanz. Und die zentrale Frage bleibt offen: Ob und in welchem Umfang der Vaterstettener tatsächlich eine Haftstrafe verbüßen muss. Das wird erst das Berufungsverfahren klären.