Ab Montag wird weiter gelockert: Dann dürfen sich 10 Personen treffen, die Anzahl der Haushalte spielt dabei keine Rolle mehr. Veranstaltungen privater Art, wie z.B. Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten sowie Veranstaltungen von Vereinen sind wieder gestattet. Im Außenbereich dürfen sich bis zu 100 Personen zusammenfinden, innen nun 50. Eine Testpflicht gibt es dabei nicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.
In den Schulen findet Präsenzunterricht mit medizinischer Maske statt. Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht hingegen nicht mehr. Die Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt weiterhin bestehen.
Kindertagesstätten können wieder regulär öffnen.
Gastronomische Betriebe dürfen ab Montag auch innen öffnen. Die bisher geltende Sperrstunde um 22 Uhr wird auf 24 Uhr verschoben.
Kulturveranstaltungen dürfen nun mit bis zu 500 Zuschauern im Außenbereich stattfinden.
Das Singen in Gottesdiensten ist mit Maske zukünftig wieder erlaubt. Ebenso dürfen nun Laienorchester wieder ohne Teilnehmerbeschränkung proben.
Sportveranstaltungen dürfen zukünftig, mit entsprechendem Hygienekonzept, mit bis zu 500 Zuschauern stattfinden. Gruppen- und Mannschaftssport ist ebenfalls ohne Teilnehmerbeschränkung erlaubt.