Trickdiebe in Grasbrunn – Schockanrufe

von b304

Die Gemeindeverwaltung Grasbrunn erreichten heute (31.10.) gleich mehrere Anrufe von betroffenen älteren Bürgerinnen aus Neukeferloh und Grasbrunn, die Kontakt mit Telefontrickbetrügern hatten. Eine Frau hatte sie angerufen und ihnen die Schocknachricht übermittelt, dass die Tochter jemanden totgefahren hätte. “Um die Tochter aus der sofortigen Haft zu entlassen, müsse eine Kaution in Höhe von 50.000 € gezahlt werden! Die Seniorinnen taten das Richtige und riefen unmittelbar ihre Töchter an, die sie auch Gott sei Dank erreichten”, so die Gemeinde in einer Mitteilung. Sie erstatteten bei der Haarer Polizei Anzeige gegen unbekannt, aber der Schock sitzt tief!
Deshalb rät die Münchner Polizei:
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch angeblich dringende Ermittlungen
zu einem Einbruch in der Nähe oder wie in oben beschriebenem Fall! Legen Sie einfach auf!
Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen,
um Ermittlungen durchzuführen!
Rufen Sie nie über die am Telefon angezeigte Nummer zurück!
Übergeben Sie niemals Geld an Unbekannte!
Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit! Rufen Sie im Zweifel den Polizeinotruf 110 an!
Aktuell kursiert eine neue Betrugsmasche: Kontaktaufnahme über Messenger-Dienste
Unbekannte Täter geben sich über Messenger-Dienste als Angehörige aus. Dabei wird regelmäßig
angegeben, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit der Angehörigen sei. Im
Anschluss wird die Überweisung von Geldbeträgen erbeten, da man sich in einer Notlage befinde
oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne.

Beispiele:
„Hallo Mama, mein Handy ist kaputt gegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst
du löschen.“
„Hallo Papa, mein Handy hatte einen Wasserschaden. Hier meine neue Handynummer. Die alte
Nummer kannst du bitte überschreiben.“
So oder so ähnlich beginnen in den meisten Fällen die ersten Kontakte im Zusammenhang mit Betrug
über Messenger-Dienste.
Verhaltenshinweise:
Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren
Sie diese unter der „alten“ Nummer. Sollten Sie Zweifel an der Identität haben, kontaktieren
Sie die Polizei. Diese wird überprüfen, ob ein strafbares Handeln vorliegt und gegebenenfalls
ein Anzeigenverfahren einleiten.
Tätigen Sie keine Überweisung nur aufgrund eines Chatverlaufs.
Sichern Sie gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots, da die entsprechenden
Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden und
geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis. Die Screenshots können wichtige
Beweismittel in einem Strafverfahren sein.
Weitere Informationen unter www.polizei.bayern.de/betrug