Tipps der Polizei

von Catrin Guntersdorfer

Die lauteste Nacht des Jahres steht wieder bevor. Laut einer Umfrage wollen in der Neujahrsnacht auch heuer 26 Prozent der Menschen in Deutschland wieder Raketen und Knaller zünden.Beim letztjährigen Silvesterfest wurden ca. 130 Millionen Euro verballert. Traditionsgemäß gehört zum Jahreswechsel für viele Bürger ein Feuerwehr zur Silvesternacht dazu. Neben Raketen gibt es auch die unterschiedlichsten Böller die abgebrannt werden. Gerade durch diese geschehen jedoch immer wieder zahlreiche Unfälle mit teils schweren Personen- und Sachschäden, die bei richtigem und sicherem Umgang mit Feuerwerkskörpern vermeidbar sind.

Die Polizei hat einige Tipps veröffentlicht, wie man richtig mit Feuerwerkskörpern umgeht:

• Erwerben und verwenden sollte man nur zugelassenes Material mit einer CE-Kennzeichnung. Hierbei handelt es sich um eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
• Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und keinesfalls beim Anzünden in der Hand gehalten werden.
• Die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen sollten genau beachtet und befolgt werden.
• Blindgänger sollten auf keinen Fall erneut gezündet werden.
• Feuerwerkskörper sollten nicht blindlings abgeschossen oder geworfen werden.
• Feuerwerkskörper auf keinen Fall Kindern überlassen. Auch dann nicht, wenn der Erziehungsberechtigte unmittelbar daneben steht.

Die Polizei hat wiederholt festgestellt, dass pyrotechnische Gegenstände verwendet werden, die im Ausland gekauft worden sind. “Diese Gegenstände entsprechen in der Regel nicht den rechtlichen Sicherheitsvorschriften und stellen somit ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Die Einfuhr, die Verwendung und die Weitergabe dieser Materialien sind Straftaten”, so ein Pressesprecher der Polizei

Pyrotechnische Gegenstände der sog. Kategorie F2 (handelsübliche Pyrotechnik für Silvester, die ab 18 Jahre erworben werden darf) dürfen nur am 31. Dezember und 01. Januar verwendet bzw. abgebrannt werden. Zu beachten ist unbedingt auch das Verbot pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen zu zünden.

Auch auf Haustiere und Wildtiere sollte Rücksicht genommen werden, denn die haben im Gegensatz zu vielen Raketenfans keinen Spaß an Böllern und Raketen.Viele Tiere haben große Angst vor lauten Geräuschen und zeigen Anzeichen von Panik bei der Silvesterknallerei.

Wir wünschen allen einen guten und sicheren Rutsch ins neue Jahr!