5,5 Millionen Euro Steuergeld hatte die Gemeinde Vaterstetten bei der Greensill-Bank angelegt. Die ist vor rund zwei Jahren Pleite gegangen, somit ist das Geld wohl futsch – jedenfalls der größte Teil davon. Zumindest auf eine Million Euro darf sich die Gemeinde jetzt berechtigt Hoffnung machen. Das Oberlandesgericht München hat heute in zweiter Instanz das Urteil des Landgerichts München I vom 19. August 2022 gegen einen Finanzvermittler bestätigt und den Anlagevermittler zur Zahlung von einer Million Euro Schadenersatz an die Gemeinde verurteilt.
Die Gemeinde hatte bei mehreren Banken Festgeld angelegt, unter anderem bei der bremisch-australischen Privatbank Greensill Bank. Das geschah über einen Anlagevermittler. Diesen hatte die Rathausverwaltung verklagt, weil dieser zu spät über Probleme bei der Privatbank informiert habe. Nur deshalb habe die Gemeinde ein Vierteljahr vor der Pleite des Kreditinstituts dort noch weitere Anlagen getätigt und bestehende Anlagen auch nicht gekündigt.
Das Landgericht München hatte die Einschätzung der Gemeinde geteilt und den Anlagevermittler zur Rückzahlung von einer Million verurteilt. Dagegen hatte dieser Berufung eingelegt. Heute hat das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt, eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Anlagevermittler kann dagegen jetzt nur noch Beschwerde einlegen.