Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen eine im Bereich der Kinderbetreuung tätige pädagogische Hilfskraft mit Bezug zu Vaterstetten wegen des Verdachts schwerer Sexualstraftaten an Kindern. Nach Angaben der Ermittlungsbehörde geht es um vier Kinder. Der Beschuldigte befindet sich seit Anfang April in Untersuchungshaft. Die Nachbarschaftshilfe Vaterstetten, Zorneding, Grasbrunn hat sich heute zu dem Fall geäußert.
Die Staatsanwaltschaft München II führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine pädagogische Hilfskraft, die zuletzt in der Kinderbetreuung tätig war. Das bestätigte Staatsanwalt Marco Heim auf Anfrage unserer Redaktion.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht des sexuellen Missbrauchs und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Zudem wird wegen des Verdachts der Herstellung kinderpornografischer Schriften sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ermittelt.
Staatsanwaltschaft geht von vier Kindern aus
„Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ist von vier betroffenen Kindern auszugehen“, teilte Staatsanwalt Heim B304.de mit. Bei drei der vier Kinder soll es nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu sexuellen Missbrauchshandlungen gekommen sein. Bei einem weiteren Kind besteht demnach der Verdacht, dass Bildaufnahmen angefertigt wurden.
Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen September 2022 und September 2024 ereignet haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen sie „in Ausübung seiner Hilfstätigkeit“ begangen worden sein. Weitere Einzelheiten hierzu nennt die Behörde mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren derzeit nicht.
Beschuldigter seit April in Untersuchungshaft
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II erließ das Amtsgericht München einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Er wurde festgenommen und befindet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit Anfang April 2026 in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.
Eine Verbindung zu anderen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München II wegen vergleichbarer Tatvorwürfe gegen weitere Beschuldigte besteht nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht.
Nachbarschaftshilfe beendete Einsatz bereits 2024
Die Nachbarschaftshilfe Vaterstetten, Zorneding, Grasbrunn e.V. (NBH) hat heute zu dem Fall schriftlich Stellung genommen. Nach Angaben des Vereins wurde die NBH im September 2024 von der Kriminalpolizei über „schwerwiegende Verdachtsmomente gegen eine uns bekannte Person“ informiert. Im Zuge der Ermittlungen sei die Nachbarschaftshilfe zu Tätigkeit und Einsatzgebiet des Betroffenen befragt worden. Der Einsatz der betreffenden Person sei daraufhin mit sofortiger Wirkung beendet worden.
Bis zur Information durch die Kriminalpolizei habe es nach Angaben der Nachbarschaftshilfe keine Hinweise auf entsprechende Verdachtsmomente gegeben. Zum Zeitpunkt der Einstellung des Helfers habe der NBH zudem ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen vorgelegen.
Keine Kenntnis über weiteren Ermittlungsstand
Die Nachbarschaftshilfe erklärt, sie arbeite „vollumfänglich und transparent“ mit den ermittelnden Behörden zusammen. Über den weiteren Stand der Ermittlungen sei sie allerdings nicht informiert. Ob und inwieweit die Vorwürfe einen konkreten Bezug zur Tätigkeit des Beschuldigten bei der Nachbarschaftshilfe haben, entziehe sich der Kenntnis des Vereins, heißt es in dessen Stellungnahme.
Die Staatsanwaltschaft wiederum teilt mit, dass sich die mutmaßlichen Taten nach ihrem derzeitigen Ermittlungsstand „in Ausübung seiner Hilfstätigkeit“ zugetragen haben sollen. Ob sich diese Angabe konkret auf Einsätze für die Nachbarschaftshilfe bezieht, geht aus der Antwort der Staatsanwaltschaft nicht ausdrücklich hervor.
NBH verweist auf Kinderschutzkonzept
Die Nachbarschaftshilfe betont, dass der Schutz von Kindern für den Verein oberste Priorität habe. Seit Einführung des Ressorts „Junge Familie“ verfüge die NBH über ein Kinderschutzkonzept, das im Rahmen des internen Qualitätsmanagements fortlaufend von Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen aktualisiert werde.
Darüber hinaus verlangt der Verein nach eigenen Angaben von Helfern und Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis und schult Beschäftigte regelmäßig zu den Themen Kindeswohl und Kinderschutz.
Mit Rücksicht auf mögliche Betroffene will die Nachbarschaftshilfe keine weiteren Angaben machen.
Die Staatsanwaltschaft München II weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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