Aufgrund der aktuellen Pandemie wird in diesem Jahr die Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/2022 an den Grundschulen im Gemeindegebiet Vaterstetten schriftlich erfolgen. Das Schulspiel oder auch Schulscreening, ein pädagogischer Eignungstest für die neuen Schulkinder, wird in diesem Jahr aus Gründe des Infektionsschutzes ausfallen. Weiter spricht gegen diesen Test, dass neben den Schulen auch die Kindergärten seit März 2020 zahlreiche Einschränkungen in ihrem Betrieb hatten. Die Erziehungsberechtigten der künftigen Schulkinder werden von der entsprechenden Schule ihres Sprengels angeschrieben und bekommen einen Erhebungsbogen, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Der Erhebungsbogen ist Grundlage für die Anmeldeunterlagen, die anschließend per Post verschickt werden. Die Anmeldeunterlagen sollen bis Ende Februar zusammen mit weiteren Dokumenten (Kopie der Geburtsurkunde, Kopie des Sorgerechtsbeschlusses, die schulärztliche Bescheinigung im Original, Kopie des Impfpasses) an die Schule zurückgeschickt werden. Informationen zum Thema Ganztagsklasse nach dem Vaterstettener Modell finden sich beispielsweise auf der Seite der Grund-und Mittelschule Vaterstetten. Dort gibt es auch die Anmeldeunterlagen für die Ganztagsklasse in der ersten Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2021/22. Alle Kinder, die im Schuljahr 2021/22 erstmals schulpflichtig werden, müssen an der Schule angemeldet werden, in deren Schulsprengel sie wohnen. Dies gilt auch für Kinder, die eine andere Schule besuchen möchten. Der Besuch einer anderen Schule ist nur mit einem Gastschulantrag möglich. Dieser muss bei der zuständigen Sprengelschule gestellt und bei der Einschreibung abgegeben werden. Über die Genehmigung von Gastschulanträgen entscheiden die Gemeinde Vaterstetten und das staatliche Schulamt im Landkreis Ebersberg.
(Foto: kindergarten-pixbay)