Schockanruf: Grasbrunnerin übergibt Schmuck

von Eva Bistrick

Am Montag, 17. August, gegen 16:15 Uhr erhielt eine über 80-jährige Grasbrunnerin einen Anruf einer bislang unbekannten Frau, die sich als Polizeibeamtin ausgab.

Die Anruferin täuschte der Seniorin vor, dass deren Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und sich deshalb in Polizeigewahrsam befinde. Für ihre Freilassung müsse eine Kaution hinterlegt werden.

Da die Frau nicht über ausreichend Bargeld verfügte, wurde sie von der unbekannten Täterin aufgefordert, stattdessen Wertgegenstände zu übergeben. Daraufhin stellte sie Schmuck im Wert eines mittleren fünfstelligen Betrages zusammen.

Im weiteren Verlauf erschien ein bislang unbekannter Mann an der Wohnanschrift in Grasbrunn. Sie übergab ihm den Schmuck, woraufhin sich der Abholer in unbekannte Richtung entfernte.

Auf Anweisung der unbekannten Täter sollte die Seniorin anschließend für mehrere Stunden keinen Kontakt zu ihrer Tochter aufnehmen. Als sie diese später telefonisch erreichte, bemerkte sie den Betrug. Daraufhin wurde der Polizeinotruf 110 verständigt.

Das Kommissariat 61 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Zeugenaufruf:

Wer hat am Montag, 17.08.2026, zwischen 16:15 Uhr und 18:20 Uhr im Bereich Schwablweg, Zornedinger Straße, Dorfstraße in Grasbrunn Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis der Polizei:

Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte und auch andere angebliche Amtspersonen (z. B. Richter, Staatsanwalt etc.) verwenden häufig den Trick, dass ein Familienmitglied bzw. ein Angehöriger einen schweren Unfall verursacht hat und nun zur Abwendung einer Haft oder sonstigen Festhaltung eine entsprechende Kaution fällig sei.

Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen echten Anruf handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde.

Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde oder beim Polizeinotruf 110, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.

Wichtige Tipps gegen den Betrug durch falsche Polizeibeamte:

• Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache mit Ihrer Familie/Angehörigen.

• Geben Sie am Telefon keine Details zu finanziellen Verhältnissen preis.

• Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen bitten Sie niemals (!) um die Aushändigung von Geld oder sonstigen Wertsachen.

• Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung.

• Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

• Übergeben Sie grundsätzlich niemals Geld an fremde Personen und stellen Sie auch niemals Wertgegenstände zur Abholung vor die Tür.