Im ländlichen Raum bestehen weiterhin Gebiete mit sehr langsamen Übertragungsgeschwindigkeiten – auch in Grasbrunn. Trotz einiger größerer Erweiterungen bzw. Ausbauten und dem Engagement der Arbeitsgruppe DSL in den vergangenen Jahren, bleiben „weiße Flecken“ mit zu geringer Breitbandversorgung übrig. Diese unterversorgten Bereiche kommen für das Breitbandförderprogramm des Freistaats Bayern in Betracht. Diese Förderrichtlinie beschreibt weiße Flecken in der Next Generation Acess- Versorgung als Gebiete, in denen nicht mindestens 30 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload erreicht werden.
Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit hohen Übertragungsraten in der Breitbandversorgung, in Gebieten, die diese Netze noch nicht aufweisen und in welchen auch private Investoren sie voraussichtlich nicht in den kommenden drei Jahren errichten werden.
Die Teilnahme am Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie ist für Gemeinden mit einem administrativen Aufwand verbunden. So müssen Gemeinden ein vorläufiges Erschließungsgebiet festlegen, die bereits vorhandene Versorgung mit Breitbandanschlüssen im Erschließungsgebiet ermitteln, die Netzbetreiber zu ihren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen befragen und einige weitere Verfahrensschritte vorbereiten und umsetzen.
Die Möglichkeiten und einzelnen Stufen des Breitbandförderprogramms wurden dem Gemeinderat der Gemeinde Grasbrunn in der März-Sitzung vorgestellt. Anschließend entschloss er sich zu einer stufenweisen Beauftragung. Zunächst wird die vorhandene Infrastruktur ermittelt und erfasst sowie eine Markterkundung durchgeführt, die Aufschluss geben soll, welche privaten Inverstoren innerhalb der nächsten drei Jahre eigene Netzausbauten beabsichtigen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat vorgestellt und bilden die Grundlage für weitere Entscheidungen im Rahmen des Breitbandförderprogramms.