Schmierereien in Grasbrunn und Vaterstetten

von Markus Bistrick

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Nach B304.de Informationen haben bislang unbekannte Sprayer am vergangenen Wochenende in den Gemeinden Grasbrunn und Vaterstetten ihr Unwesen getrieben. Unter anderem wurden die Wände mehrerer Privathäuser aber auch die Grundschule in Neukeferloh, die Kinderwelt sowie die Kfz-Zulassungsstelle im Technopark verschandelt. Der Sachschaden wird auf rund 5000 Euro geschätzt. Zeugen werden dringend gesucht.

Zwischen Freitag (18. Oktober) und Montag (21. Oktober) wurden nicht nur in der Hochwaldstraße in Baldham mehrere Gartenmauern mit rotem Graffiti besprüht. Auch in der Gemeinde Grasbrunn haben die Sprayer private Gebäude sowie Gemeindeeinrichtungen verunstaltet. Durch die Schmierereien entstanden ca. 5.000 Euro Sachschaden. Mittlerweile sind die Schmierereien in den meisten Fällen zwar wieder überstrichen, doch die Täter sind auch weiterhin nicht bekannt. Daher bitten sowohl die Polizei in Haar wie auch die Polizeiinspektion in Poing um sachdienliche Hinweise. Wer  entsprechende Beobachtungen gemacht hat, soll sich bitte melden.

Übrigens: Graffiti sind immer dann illegal, wenn der Eigentümer der besprühten Fläche nicht ausdrücklich seine Erlaubnis dafür gegeben hat. Wer erwischt wird, muss mit polizeilichen Ermittlungen, gerichtlichen Verurteilungen und hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen. Die Strafandrohung reicht bei der Sachbeschädigung von einer Geldstrafe bis zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Die gemeinschädliche Sachbeschädigung kann sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Seit dem 8. September 2005 sind die Sachbeschädigungsparagraphen neu gefasst worden. Zuvor waren Graffiti nur dann eine Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinn, wenn dadurch eine “Substanzverletzung” eingetreten war – und sei es durch die notwendige Reinigung. Das konnte zumeist erst durch Gutachten festgestellt werden. Nunmehr aber macht sich bereits derjenige wegen Sachbeschädigung strafbar, der “…unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert”. Damit soll der Besitzer davor geschützt werden, dass ihm eine bestimmte Gestaltung der Sache aufgezwungen wird.

Auch wer nicht als “Writer” oder “Sprayer” am Graffiti beteiligt ist, sondern “nur” Schmiere steht, macht sich strafbar. Wenn sich die Farbe von Häuserwänden nicht einfach entfernen lässt, sondern Gebäudeteile renoviert werden müssen, kann das mehrere hundert Euro pro Quadratmeter kosten. Auch bei der U- und S-Bahn kann es teuer werden: Besonders, wenn ein Waggon nicht gereinigt werden kann, sondern neu lackiert werden muss. Das muss der verurteilte Sprayer bezahlen!  Die Eltern haften nur für ihre Kinder, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Sachdienliche Hinweise können unter 08121/9917-0 an die Polizei Poing gemacht werden.